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Vermieter-Kündigungsgrund: Wirtschaftliche Verwertung

Jeden Mieter kann es treffen: Der Vermieter kündigt, weil er durch die Weitervermietung an einer besseren wirtschaftlichen Verwertung gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile hat. "Ein Grund kann vorliegen, wenn der Vermieter das gesamte Haus oder die Wohnung veräußern will oder gezwungen ist, wegen Baufälligkeit alles zu sanieren", sagt Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse

Jeden Mieter kann es treffen: Der Vermieter kündigt, weil er durch die Weitervermietung an einer besseren wirtschaftlichen Verwertung gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile hat. "Ein Grund kann vorliegen, wenn der Vermieter das gesamte Haus oder die Wohnung veräußern will oder gezwungen ist, wegen Baufälligkeit alles zu sanieren", sagt Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse. Ein erheblicher Nachteil wäre, wenn dem Vermieter der wirtschaftliche Zusammenbruch droht oder der Kaufpreis des Hauses mit vermieteten Wohnungen "erheblich"
geringer wäre als mit leerem Wohnraum.
In den neuen Bundesländern gilt dieser Kündigungsgrund bislang nur bei Mietverträgen ab dem 03.10.1990.
Grundsätzlich muss der Vermieter detailliert die wirtschaftliche Situation und die weitere Verwertung der Wohnräume darlegen.
Unwirksam ist eine derartige Kündigung auf jeden Fall, wenn die angegeben Gründe der wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereits vor Vertragsabschluß existierten (Landgericht Mannheim, ZMR 95,315).
Eine Verwertungskündigung hat jedoch wenig Erfolg, wenn der Vermieter die Mietwohnung lediglich in eine Eigentumswohnung umwandeln und leer dann besser verkaufen will oder er plant, die Wohnung dann als Büroräume lukrativer zu vermieten. "Er darf auch nicht das Haus leerkündigen, um es dann an andere Mieter teurer zu vermieten", betont Jörg Hofmann. Auch Spekulationsgeschäfte fallen flach. Der Vermieter kann nicht ein bewohntes Haus preiswert kaufen und dann mit der Begründung kündigen, im leeren Zustand brächte das Haus einen höheren Gewinn.

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