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Vorbild für verbraucherfreundlichen Umweltschutz:

Stadtwerke Hürth mit Green-Electronics-Preis ausgezeichnet

Die
Stadtwerke Hürth sind Projekt des Monats der Deutschen Umwelthilfe –
Initiative der Stadt für verbraucherfreundliche Sammlung von kleinen
Elektrogeräten in privaten Geschäften mit dem Green Electronics-Preis
ausgezeichnet – DUH lobt „Vorbildcharakter für andere Kommunen durch
die für Verbraucher einfache wie zeitsparende Rückgabemöglichkeit“

Hürth, April 2008: Umweltschutz und Bürgernähe gehören in Hürth zusammen. Die
rund 58.000 Bewohner der Stadt können dank einer Initiative der
Stadtwerke Hürth ihre ausrangierten Elektrokleingeräte bequem in den
Einzelhandelsgeschäften am Ort zurückgeben. Die Stadt Hürth
(Nordrhein-Westfalen) sammelt also Toaster, Rasierer, Wecker und andere
elektrische und elektronische Kleingeräte nicht mehr nur im
Entsorgungscenter. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) zeichnet die
Stadtwerke Hürth daher mit dem Green-Electronis-Preis für eine
vorbildliche Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) aus.

Mit
ihrer Werbung für den verbraucherfreundlichen Umweltschutz hatten die
Stadtwerke Hürth vor Inkrafttreten des ElektroG im März 2006 begonnen.
Seitdem haben sich acht Läden beteiligt, in denen nun die
Sammelbehälter der Stadt stehen. Die Tonnen fassen ca. 90 Liter
Elektrokleingeräte und werden bei Bedarf bzw. automatisch spätestens
alle zwei Wochen geleert. Durch Anzeigen und gezielte
Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Geschäfte gewonnen werden. „Wir begrüßen diese vorbildliche und verbraucherfreundliche Initiative und rufen andere Kommunen zum Nachmachen auf“, sagt Maria Elander, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. „Das Angebot gibt Händlern die Chance, den Kunden einen verbrauchernahen Umweltservice zu bieten“, betont Elander bei der Preisübergabe. Sie
fordert den Handel auf, die Bereitschaft für eine kundennahe Erfassung
und umweltfreundliche Entsorgung deutlich zu zeigen. Seit März 2006
darf Elektroschrott nicht mehr in den Hausmüll gelangen – so klein das
elektronische Gerät auch sein mag. Ausrangierte Elektrogeräte –
darunter auch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren – müssen getrennt
gesammelt werden. Neben den kommunalen Sammelstellen, wo ausgediente
Elektrogeräte generell kostenlos abgegeben werden können, spielt der
Handel hier eine wesentliche Rolle.

„Die Sammelstellen im Handel sind ein Service besonders auch für ältere Menschen, oder Menschen die nicht mehr so mobil sind.Die positiven Erfahrungen der Vorreiter zeigen, dass niemand befürchten
muss, als Müllhalde missbraucht zu werden. Vielmehr honorieren die
Verbraucher das Angebot“, sagt Dr. Dipl.-Ing. Dirk Holger Ahrens-Salzsieder,
Vorstand der Stadtwerke Hürth, die bei der Elektroaltgerätesammlung
seit Juli 2006 mit der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein
zusammenarbeiten. „Anfängliche Probleme mit Fehlwürfen
treten in Hürth nicht mehr auf. In den Tonnen werden inzwischen
ausschließlich Elektrokleingeräte gesammelt“, bestätigt Abfallberaterin Eveline Eter von den Stadtwerken Hürth. Dr. Ahrens-Salzsieder freut sich auch über die gute Annahme des Service der Stadtwerke, der „sich durch ausführliche Informationen im städtischen Müllkalender gut herumgesprochen hat.“

Bundesweite
Testbesuche der DUH in Elektro- und Baumärkten im Herbst 2007 haben
gezeigt, dass Verbraucher in Deutschland üblicherweise kaum eine
Gelegenheit haben, ihre alten Elektrogeräte im Einzelhandel
loszuwerden. Weiterhin wurden in nur acht von 75 getesteten Geschäften
Verbraucher deutlich über die Rückgabemöglichkeiten informiert, hat die
Deutsche Umwelthilfe festgestellt. Die Initiative der Stadtwerke Hürth
ist daher besonders vorbildlich und liefert ein sehr nachahmenswertes
Beispiel für andere Kommunen.

Hintergrund Elektroschrott und Elektronikgerätegesetz

Mit
dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen
vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und
vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der
getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Durch die
getrennte Erfassung können die Wertstoffe wie Metalle und Kunststoffe
im Elektroschrott wiederverwertet und die Schadstoffe umweltfreundlich
entsorgt werden.

Nach
ElektroG gilt bereits seit dem 24. März 2006: Ausrangierte
Elektrogeräte von der elektrischen Zahnbürste über das Bügeleisen und
den CD-Spieler bis zum Kühlschrank dürfen seitdem nicht mehr mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Auch schadstoffhaltige sogenannte
Gasentladungslampen, zu denen neben Leuchtstoffröhren auch die
Energiesparlampen gehören, dürfen nicht länger in die Mülltonne,
sondern müssen getrennt gesammelt werden. Private Haushalte können die
Altgeräte kostenfrei bei den Wertstoffsammelstellen der Städte und
Gemeinden abgeben. Für die im ElektroG festgelegte Verwertung sind
primär die Hersteller verantwortlich. Je nach Gerätekategorie sind
Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent vorgeschrieben.

Im
Jahr 2006 wurden in Deutschland rund 1,8 Millionen Tonnen neue Elektro-
und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht. Im Gegensatz zu den meisten
anderen Abfallarten ist das Aufkommen von ausgedienten
Elektroaltgeräten (Elektroschrott) in den vergangenen Jahren ständig
gestiegen. Gesammelt wurden im Jahr 2006 rund 750.000 Tonnen Altgeräte
aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe.

Besonders
positiv ist zusätzlich, dass mit der Umsetzung des ElektroG seit Juli
2006 die neuen Geräte schadstoffärmer konstruiert werden, da der
Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in vielen
Anwendungen verboten ist.

Die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit „Green Electronics“ die
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der
Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium und vom
Umweltbundesamt gefördert. Ein Schwerpunkt des Projektes liegt darin,
positive Initiativen zu kommunizieren, insbesondere im Bereich der
freiwilligen Aktivitäten bei Handel und Handwerk.

Weitere Informationen: www.green-electronics.info und www.stadtwerke-huerth.de

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