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Versteckte Kosten im Vertrag

Wo "bauseits" steht, lauern versteckte Kosten

„Erdarbeiten bauseits“ – steht dieser Passus im Bauvertrag, müssen Schlüsselfertighaus-Käufer wachsam sein. Denn, was auf den ersten Blick nach einer Leistung des beauftragten Bauunternehmers aussieht, muss in Wirklichkeit der Bauherr selbst erbringen.

Am Ende, so weiß der Verband Privater Bauherren (VPB) aus
jahrzehntelanger Erfahrung, läuft diese Vertragspassage regelmäßig auf
einen Extraauftrag für das ausführende Unternehmen hinaus. Der Ablauf
ist stets gleich: Kurz vor Baubeginn weist der Unternehmer auf den
Passus im Vertrag hin und fragt, wann der Bauherr die Erdarbeiten
erledigen lässt. Der Bauherr ist ahnungslos. Er hat natürlich keine
andere Firma mit den Erdarbeiten beauftragt, weil er davon ausging, die
Erdarbeiten seien im Festpreis enthalten. Damit dennoch zügig mit dem
Bau begonnen werden kann, beauftragt er nun – zwangsläufig – seinen
Anbieter zusätzlich auch noch mit den Erdarbeiten.

Kaum ein Bauherr
riskiert an dieser Stelle Verzögerungen oder gar einen Prozess, um die
Rechtmäßigkeit dieser Klausel klären zu lassen. Der Bauunternehmer
kassiert also über den vertraglich vereinbarten Festpreis hinaus. Das ist ärgerlich, aber legal, denn nur die zum Festpreis angebotenen
Leistungen muss er auch erledigen. Deshalb Vorsicht: wo „bauseits“
steht, lauern grundsätzlich versteckte Zusatzkosten. Der VPB rät:
Solche Fallen möglichst vor Vertragsabschluss ausräumen. Und: Bei
unerwarteten Extras immer erst nach den Kosten fragen.

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