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Bankbürgschaften für Bauunternehmer genau prüfen

Viele Mängel beim Hausbau machen sich erst nach der 
offiziellen Bauabnahme bemerkbar. Der Gesetzgeber räumt dem Hauskäufer 
und Bauherrn deshalb auch ab der Abnahme eine fünfjährige Frist für 
die Gewährleistung ein. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren 
(VPB).

In dieser Zeit kann der Bauherr Mängel beim Bauunternehmer geltend machen – vorausgesetzt, der Unternehmer ist dann noch am Markt und nicht längst insolvent. Damit der Bauherr auch zu seinem Recht kommt, wenn es die Baufirma nicht mehr gibt, werden Bürgschaften vereinbart. Fällt der Unternehmer aus, kann sich der Hausbesitzer immer noch an den Bürgen wenden. Das Problem dabei: manche Bürgschaft verjährt schon vor Ablauf der Gewährleistungsfristen! Dann, so der

VPB, geht der Bauherr leer aus. Damit das nicht passiert, muss die Bürgschaft von Anfang an eindeutig formuliert sein und alle während der gesamten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängelansprüche umfassen. Der VPB empfiehlt außerdem: Bauherren müssen die Bürgschaftserklärung der Bank genau prüfen. Sind wirklich alle Vereinbarungen aus dem Vertrag mit dem Bauunternehmer auch genau so in der Bürgschaft enthalten? Der VPB warnt vor der Verwendung von

Bürgschaftsformularen, die manche Banken verwenden. Sie berücksichtigen oft nicht die Besonderheiten am Bau.

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