Passt das aufs Grundstück?
Vergünstigte Darlehen für den Hausbau sind stets an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Wegweisend sind hier beispielsweise die Förderbedingungen der KfW-Bank zum Bau so genannter „KfW 40-“ oder „KfW 60-Häuser“. Inzwischen bieten viele Schlüsselfertigunternehmen ihre Haustypen beispielsweise in „KfW 60“-Ausführung an. Bevor sich der Käufer aber für ein solches Haus entscheidet, sollte er klären, ob es auf dem ins Auge gefassten Grundstück überhaupt realisiert werden kann, mahnt der VPB, denn zur Erfüllung der Förderbedingungen muss möglicherweise eine Gebäudeseite vollständig nach Süden ausgerichtet werden.
Möglicherweise ist das Grundstück dazu aber zu klein oder die Drehung des Hauses gen Süden baurechtlich nicht machbar, weil eventuell Abstandsflächen zum Nachbarn unterschritten werden müssen. Schon die zwingende Versetzung von Fenstern kann das Aus für die Förderung bedeuten. Deshalb rät der VPB: Vor dem Vertragsabschluss eines „KfW 60-Hauses“ immer erst prüfen, ob das Haus auch den Förderbedingungen
entsprechend realisiert werden kann.