Von der Eigenverbrauchsregelung im EEG profitieren
Wer den eigenen Solarstrom selbst verbraucht, kann mehr verdienen als bei der
Netzeinspeisung. Die Powador-Wechselrichter von KACO bieten künftig eine zusätzliche
Funktion, mit der Anlagenbetreiber konsequent von der Eigenverbrauchsregelung im EEG profitieren: Produziert die PV-Anlage dauerhaft Strom,
liefert das Melderelais auf der Steuerkarte ein Signal, mit dem Verbraucher angesteuert
werden.
Das Relais 33 (nach dem den Eigenverbrauch regelnden Paragraf 33 im EEG) kann mit der Signalfunktion die Eigenverbrauchsquote erhöhen. Das Melderelais ist entsprechend der Anlagengröße und dem gewünschten Zweck frei parametrierbar. In der Standardeinstellung schaltet es, wenn die Wechselrichter über 30 Minuten 30 Prozent ihrer Nennleistung liefern. So ist sichergestellt, dass eine stabile PVLeistung ansteht. Damit beispielsweise eine Waschmaschine durchlaufen kann, beträgt die Relaisnachlaufzeit zwei Stunden.
Weitere Anwendungen im privaten Haushalt sind Trockner, Geschirrspüler oder
Klimaanlagen, die zum Beispiel mit dem Wechselrichter-Relais und einem
nachgeschalteten Zeitschaltrelais gesteuert werden. Eine Handumgehung sorgt dafür,
dass sich die Geräte auch in Zeiten mit wenig PV-Leistung mit Netzstrom betreiben
lassen. Die Schnittstelle zwischen Wechselrichter und Verbraucher überlässt KACO
bewusst den Anlagenbetreibern. So können in der Landwirtschaft und im Gewerbe
Ölmühlen, Kühlhäuser, Ventilatoren, Sägen, Drehstühle etc. über einen zentralen
Schaltschrank gesteuert werden. Ebenfalls denkbar wäre, dass das Signal lediglich einen akustischen oder optischen Alarm auslöst.
Die Signalfunktion ist standardmäßig in allen Trafo-Wechselrichtern der 02-Serie integriert und kann gegen einen geringen Aufpreis auch im Nachhinein freigeschaltet werden. Die Powador-Wechselrichter der 00xi-Serie sollen zunächst in zwei Ausführungen mit und ohne Relaisfunktionaliät produziert werden. Mittelfristig sind auch die trafolosen Geräte serienmäßig mit diesem optionalen Upgrade erhältlich.
Das novellierte EEG sieht in Paragraf 33 vor, dass Betreiber von Anlagen bis 30 Kilowatt
Leistung für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 25,01 Cent erhalten. Darüber hinaus profitieren sie von den eingesparten Stromkosten. Da Anlagenbetreiber auf den selbst verbrauchten Strom 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlen müssen, lohnt sich der
Eigenverbrauch ab einem Strompreis von 21,42 Cent. Bemessungsgrundlage für die
Umsatzsteuer ist die Differenz von 18 Cent zwischen den Vergütungssätzen für
netzeingespeisten und selbst genutzten Solarstrom, also zwischen 43,01 und 25,01 Cent.
In den kommenden Jahren wird der Eigenverbrauch immer attraktiver, da mit steigenden Strompreisen zu rechnen ist und mit der Degression beider Vergütungssätze auch die Differenz zwischen ihnen sinkt.
Um die Vergütung zu erhalten, ist es entscheidend, dass der Solarstrom tatsächlich aus der eigenen Anlage stammt. Den Nachweis hierüber liefert ein bidirektionaler Zähler, der den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz und die Lieferung der PV-Anlage in das Netz erfasst.
Die im Hausnetz selbst verbrauchte Strommenge ergibt sich aus der Differenz zur
produzierten Solarstrommenge, die ein weiterer Zähler misst.