StartBauenBaurechtFalschberatung beim Imlmobilienverkauf

Falschberatung beim Imlmobilienverkauf

Falschberatung = Geld zurück

Erfreuliches Urteil für geprellte Haus- und Wohnungskäufer

Wer eine Immobilie aufgrund falscher Renditeversprechen seines Anlageberaters erwirbt, kann von diesem die Erstattung des Kaufpreises verlangen, so Schwäbisch Hall-Rechtexperte Christoph Flechtner: „Im Gegenzug muss der Käufer das Objekt dem Berater übertragen.“ Möglich sei nach dem neuen BGH-Urteil (Az.: III ZR 28/08) aber auch weiterhin die kleine Lösung – das unrentable Objekt behalten und vom Berater Ersatz für die Vermögenseinbußen verlangen.

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