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Einzugstermin:

Ins Hotel statt ins neue Haus?

Manchen angehenden Hausbesitzer ergreift bei der Vorstellung der blanke Horror: Der Einzugstermin naht und das neue Haus wird nicht rechtzeitig fertig. Statt ins Eigenheim muss die Familie erst einmal ins Hotel ziehen, oder länger in der Mietwohnung bleiben.

Das, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), kann passieren, wenn bei

der Vertragsgestaltung mit dem Schlüsselfertiganbieter nicht sorgfältig gearbeitet wurde. Der VPB rät grundsätzlich zur konkreten Nennung eines Einzugstermins im Vertrag. Wenn sich der Bauunternehmer kein Datum abringen lässt, dann sollte wenigstens ein Passus vereinbart werden, der den Einzug ins neue Haus in Bezug auf den Termin der Erteilung der Baugenehmigung fix terminiert. Hilfreich ist außerdem noch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, falls das Haus nicht rechtzeitig fertig wird. Fünf Prozent der Auftragssumme sind durchaus üblich. Reicht diese Summe nachher nicht aus, um die Ersatzunterkunft zu finanzieren, darf der Hauskäufer die Zusatzkosten

auch beim Unternehmer geltend machen. Ansonsten, so der VPB, schützt nur Kontrolle durch den unabhängigen Sachverständigen vor unliebsamen Überraschungen – und zwar vor Vertragsunterzeichnung und während der gesamten Bauzeit.

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