StartBauenBaurechtWichtiges Urteil für Bauherren

Wichtiges Urteil für Bauherren

Baumängel trotz DIN-Norm

Gemäß einer DIN-Norm zu arbeiten, bedeutet nicht zwingend, dass ein Handwerker ein einwandfreies Werk abliefert.  Laut einem aktuellen Urteil des OLG Dresden (Az.: 9 U 1430/08) sind manche DIN-Regelungen überholt und technisch nicht auf dem neuesten Stand.

„Ob ein Baumangel vorliegt oder nicht“, so Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner, „kann daher nur nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik entschieden werden.“ Als solchen definiert das OLG Dresden die Summe der wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, die im Bauwesen bekannt und als richtig anerkannt sind.

Flechtners Tipp für alle Bauherren: „Ist kein Architekt für die Bauüberwachung verantwortlich, lohnt es sich, einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen, der jede Phase des Baufortgangs überwacht. Er sollte unbe-dingt auch bei der Abnahme dabei sein und eventuelle Mängel in einem Protokoll festhalten, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Ad-ressen von Bausachverständigen haben die IHK, die Handwerkskammer und diverse Bauherren-verbände. Für die Leistung dieses  Expertenmuss man etwa 1,5 Prozent der Bausumme kalkulieren. Wem dies zu teuer erscheint, sollte bdenken: Pfusch am Bau ist in der Regel sehr viekostspieliger!“

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