StartBauenBaurechtGefahrenabwehr (II)

Gefahrenabwehr (II)

Wer baut, der muss auf Sicherheit achten!

Sobald der Winter vorbei ist, planen viele Grundstücksbesitzer den ersten Spatenstich für ihren Neubau. Dazu müssen sie nicht nur Planung und Finanzierung detailliert vorbereiten, sondern auch ihre Verkehrssicherungspflichten bedenken.

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) erinnert daran, das Hauseigentümer verpflichtet sind, für die so genannte Gefahrenabwehr zu sorgen, wenn auf dem Grundstück  Bauarbeiten ausgeführt werden. Selbst wenn der Grundstückseigentümer seinen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer ausdrücklich mit der Verkehrssicherung betraut, ist der Bauherr nicht aus dem Obligo: Er muss als Haus- und Grundstückseigentümer die Sicherungsmaßnahmen überwachen und koordinieren. Erkennt er Gefahren, dann muss er auch für deren Beseitigung sorgen. 

AUCH INTERESSANT

MEISTEGELESEN