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Ab ins Beet

Kleingärten im Wandel

Jeder dritte Deutsche wünscht sich einen eigenen Garten, aber die Wohnsituation lässt dies nicht zu. Der Herbst kann ein guter Zeitpunkt sein, sich mit der Pacht eines Kleingartens zu beschäftigen. Dessen Image hat sich gewandelt: Vom Spießerrefugium zur bewussten Lebensweise – auch bei jungen Familien erfreuen sich die Parzellen wachsender Beliebtheit.

Am Angebot scheitert es nicht: Allein im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. sind knapp eine Million Kleingartenpächter organisiert. Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland nutzen Kleingärten als Rückzugs- und Erholungsort. Eine nachhaltige, biologisch korrekte Lebensweise im Einklang mit der Natur, mit selbst angebautem Obst und Gemüse, mit Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene, das wünschen sich heutzutage auch junge Familien.

Die Jüngeren rücken nach

90 Prozent der Kleingärten werden altersbedingt aufgegeben. Ab dem 75. Lebensjahr sinkt die Zahl der Kleingartenpächter – die jüngere Generation rückt nach. Seit Beginn des neuen Jahrtausends gibt es einen Boom bei den früher kaum relevanten Zielgruppen: Rund zwei Drittel aller Neuverpachtungen entfallen auf die Altersgruppe der unter 35-jährigen bis zu den 55-jährigen. Den größten Sprung gibt es bei den unter 35-Jährigen: Nahezu 15 Prozent wollen einen Kleingarten ihr eigen nennen.

Pacht: Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend

Wann also sollte man sich mit der Pacht eines Kleingartens befassen? Einiges spricht für den Herbst: Bis zum Frühjahr, in dem man sich um Aussaat, Bepflanzung, Renovierung zu kümmern hat, ist noch ausreichend Zeit. Beete können vorbereitet, Hecken gepflanzt und Blumenzwiebeln für den Frühling gesetzt werden. Wer noch nicht gartenerfahren ist, kann sich im Winter in Ruhe das Wissen aneignen und ein Konzept für die Gestaltung von Laube, Freisitz und Beeten entwickeln. Im Gegenzug entscheiden viele „Laubenpieper“ nach dem Ende der Gartensaison, ihren Garten aufzugeben.

Die kleine Welt bewahren

Wenn es geklappt hat mit dem kleinen Refugium, soll das Areal auch eine persönliche Note erhalten. Erlaubt ist, was gefällt – und was die Vereinsatzung oder -verordnung zulässt. Selbst wenn sich für gewöhnlich in der Laube keine Wertgegenstände und kostbaren Sachen befinden – ärgerlich, wenn das liebevoll gestaltete Kleinod durch ungebetene Besucher oder Naturereignisse beschädigt wird.

Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht-, Unfall-, Sach bei der HDI Versicherung AG erklärt. „Ob Feuer, Einbruchdiebstahl, Hagel- und Sturmschäden – für Kleingärtner, die ihren Hausrat bereits bei uns versichert haben, bieten wir Lösungen zum Schutz von Grundstück und Laube an.“

Unangenehm und auch fatal kann übrigens auch eine vergessene Harke oder ein ungesicherter Aushub sein, wenn ein Besucher unliebsamen Kontakt damit aufnimmt. HDI Experte Dr. Horst ergänzt: „Hier tritt die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Sie leistet für Schäden, die Dritten im eigenen Schrebergarten zustoßen – beispielsweise weil man aus Unachtsamkeit das Grundstück nicht richtig gesichert hat. Ob Planschvergnügen oder Klettergerüst: Besonders wichtig für junge Familien, betont Dr. Jan-Peter Horst, sei die Tatsache, dass neben der Aufsichtspflicht für die eigenen und auch die für fremde Kinder in der Privat-Haftpflicht inbegriffen ist.

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