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Immobilien ansprechend zum Verkauf vorbereiten

Erster Eindruck auch beim Immobilienverkauf entscheidend

Wer etwas verkaufen möchte, sollte es reizvoll präsentieren. Wenn der Käufer schon im ersten Augenblick einen negativen Eindruck von der angebotenen Ware erhält, hat der Verkäufer einen schweren Stand. Dies gilt in ganz besonderem Maße für den Immobilienverkauf. 

Käufer und Preisniveau 


Es gibt Käufer mit klaren Vorstellungen – oder solche, die eher nur eine ungefähre Idee haben und sich überraschen lassen möchten. In jedem Fall ist aber der erste Eindruck des Objekts von großer Bedeutung. Auch jemand, der eher im Niedrigpreissegment sucht, schreckt vor offensichtlichen Mängeln zurück. Ganz aussichtslos wird die Sache jedoch, wenn ein hochpreisiges Objekt nicht ansprechend präsentiert wird. Während der Käufer im Niedrigpreisniveau schon einkalkuliert, dass gewisse Arbeiten noch auf ihn zukommen, verlangt der Käufer im höheren Preisniveau mit Recht eine Immobilie, die ohne offensichtliche Mängel ist. Nun kann der Immobilienbesitzer einiges dazu beitragen, dass die Immobilie schon auf den ersten Blick attraktiv wirkt.

Warum sollte man eine Immobile vor einem Verkauf renovieren bzw. sanieren?

  • Ein ansprechendes Äußeres hebt die Verkaufschancen 
  • Die Preisvorstellung kann legitimiert werden 
  • Bei der Durchsicht der anstehenden Renovierungen bzw. Sanierung werden eventuell versteckte Mängel offenbar und können beseitigt werden 
  • Gesetzliche Vorgaben werden erfüllt 

Offene und versteckte Mängel 


Wenn es nicht nur um Schönheitsfragen wie zum Beispiel einen neuen Anstrich geht, kann die Frage, ob die Immobilie vor dem Verkauf renoviert werden sollte, sogar rechtliche Konsequenzen haben. Der Verkäufer sollte sein Haus kennen und um versteckte Mängel wissen. Verschweigt er diese, kann das mehr als unangenehme Folgen haben – bis hin zu Schadenersatzforderungen durch den Käufer. Besser ist es, diese Mängel vor dem geplanten Verkauf fachgerecht beseitigen zu lassen. Offene Mängel dagegen sind solche, die auf den ersten Blick sichtbar sind. Über solche Mängel kann – zum Beispiel in Form eines Preisnachlasses – diskutiert werden. Aber welcher Verkäufer möchte schon von vornherein über einen Preisnachlass verhandeln müssen? Was hilft dagegen? Mängel und kleinere Schäden sind vor dem geplanten Verkauf und der Präsentation der Immobilie auszumerzen.

Heimvorteil für den Verkäufer



Bei Renovierungsfragen genießt der Verkäufer einen gewissen Heimvorteil, zumindest dann, wenn er das Objekt schon länger bewohnt und durch immer einmal anfallende Renovierungsarbeiten schon Kontakt zu den örtlichen Fachbetrieben aufnehmen konnte. Andererseits sollte in jedem Fall ein Vergleich mehrerer Anbieter angestellt werden, in Bezug auf Malerarbeiten empfiehlt sich maler-vergleich.com. Hierbei erhält der Kunde mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote von Malern, die die Projektanforderungen durch die Anfrage schon kennen und auch interessiert an dem Projekt sind. In jedem Fall ist ein detaillierter Kostenvoranschlag von Vorteil und sollte unbedingt einer Auftragserteilung zugrunde liegen.

Welche Renovierungen sind vor dem Immobilienverkauf sinnvoll?

  • Alle kleineren Schönheitsreparaturen 
  • Putzschäden ausbessern lassen 
  • Malerarbeiten 
  • Reparatur von Fußböden, gegebenenfalls neu verlegen von Fliesen, Laminat oder PVC 
  • Bei Objekten mit eigenem Grundstück: Gartenarbeiten von Rasen- bis Baum- und Strauchschnitt 

Gesetzliche Vorgaben beachten 


Verkäufer von Immobilien sollten sich unbedingt nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften erkundigen, bevor sie ihr Objekt anbieten. Der Energieausweis ist ja nun schon seit längerer Zeit Pflicht, neu ist die Kennzeichnung nach der Energieklassifizierung von Heizkörpern. Bei Neuanschaffungen ist das Label bereits enthalten, ältere Heizkörper müssen nachträglich klassifiziert werden. Dies kann ein Heizungsbauer oder Schornsteinfeger durchführen. Sind die Heizkörper nicht klassifiziert, wirkt sich dies wertmindernd aus.

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