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Verspätete Bauabnahme?

Bei Bauverzögerung bis 2021 Verzugsschaden prüfen

Im Zuge von
Corona kann es aktuell zu Bauzeitverzögerungen und in der Folge zu verspäteten
Bauabnahmen kommen. Bauherren sollten in diesem Fall ihre
Schadensersatzansprüche prüfen, rät der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

BSB-Sprecher Erik Stange sagt: „Wenn der Bauunternehmer einen Zeitverzug zu verantworten hat und sich dadurch der ursprüngliche Fertigstellungstermin in 2020 bis ins kommende Jahr verschiebt, hat das Unternehmen den Verzugsschaden auszugleichen.“ In diesem Fall könnten bspw. die drei Prozent höherer Mehrwertsteuersatz einen Schaden darstellen. Denn beim Hausbau wird auf das gesamte Bauvorhaben der Mehrwertsteuersatz angewendet, der zum Zeitpunkt der Abnahme gesetzlich gilt. Auf Bauvorhaben, die nun 2021 statt 2020 abgenommen werden, entfällt also wieder der ursprüngliche Steuersatz von 19 Prozent. „Ob ein Verzugsschaden vorliegt, kann im Zweifelsfall mit Unterstützung eines unabhängigen Fachanwalts geprüft werden“, so Stange.

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