StartPlanenFinanzierungMietvertrag erben und weiter günstige Miete zahlen

Mietvertrag erben und weiter günstige Miete zahlen

Was viele nicht wissen ist, dass man einen Mietvertrag erben, und so von der vorherigen günstigen  Miete profitieren kann. Jedoch sind bestimmte Bedingungen an eine solche Übernahme geknüpft. 

Mietvertrag im Todesfall: So können Angehörige profitieren

Der Tod eines Mieters bringt nicht nur Trauer und Verlust, sondern hinterlässt oft auch einen laufenden Mietvertrag. Besonders bei Altbauwohnungen mit günstigen Mietkonditionen kann die Übernahme des Mietvertrags für Hinterbliebene finanziell attraktiv sein – gerade angesichts der zuletzt stark gestiegenen Mietpreise bei Neuvermietungen. So kann man einen Mietvertrag tatsächlich erben und die günstige Miete mit übernehmen. 

Das deutsche Mietrecht erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, dass Erben und Partner den Mietvertrag eines verstorbenen Mieters übernehmen können. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell in § 563, geregelt. Hierin ist festgelegt, dass Eheleute oder eingetragene Lebenspartner, die im gemeinsamen Haushalt lebten, den Mietvertrag nahtlos weiterführen können.

Voraussetzungen für die Übernahme des Mietvertrags

Damit der Mietvertrag übernommen werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der überlebende Ehe- oder Lebenspartner nachweislich mit dem Verstorbenen im selben Haushalt gewohnt haben. Die Fortführung des Mietverhältnisses erfolgt automatisch, sofern der überlebende Partner nicht innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen möchte. Wenn der verstorbene Mieter alleinstehend war, können die Erben – oft die Kinder – in den Mietvertrag eintreten, wobei dies eine formelle Erklärung an den Vermieter erfordert.

Ein Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch die Erben oder den Partner nur ablehnen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Diese könnten beispielsweise sein, dass der verstorbene Mieter erhebliche Mietrückstände hatte, was einen Grund für den Vermieter darstellen kann, die Fortführung des Mietvertrags abzulehnen. Ebenso muss der Vermieter beweisen, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für ihn unzumutbar wäre, beispielsweise durch eine erhebliche Verschlechterung des Mietobjekts durch die neuen Mieter.

Weitere Aspekte zur Mietvertrags-Vererbung

Die Übernahme eines Mietvertrags im Todesfall bietet sowohl Vorteile als auch Herausforderungen. Zu den Vorteilen gehört, dass die Übernahme eines alten Mietvertrags erhebliche Kosten sparen kann, da die Mieten in Bestandsverträgen oft deutlich niedriger sind als bei Neuvermietungen. Zudem bietet die Fortführung des Mietvertrags den Hinterbliebenen eine gewisse Stabilität in einer ohnehin schwierigen Zeit.

Jedoch gibt es auch Herausforderungen. So kann es manchmal zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter kommen, besonders wenn dieser die Fortführung des Mietverhältnisses aus schwerwiegenden Gründen ablehnen möchte. Darüber hinaus gehen mit der Übernahme des Mietvertrags auch alle Pflichten aus dem Mietvertrag auf die Erben oder den Partner über, einschließlich etwaiger Renovierungsverpflichtungen oder Nebenkostennachzahlungen.

Die Übernahme eines Mietvertrags im Todesfall kann für die Hinterbliebenen eine finanziell vorteilhafte Lösung sein, ist jedoch an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden. Es lohnt sich, die Regelungen des BGB genau zu kennen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Entscheidungen zu treffen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

AUCH INTERESSANT

MEISTEGELESEN