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Frist läuft ab: Heizungsbesitzer müssen jetzt handeln

Schon in wenigen Monaten endet eine wichtige Frist. Demnach müssen Heizungsbesitzer jetzt handeln, um nicht bestraft zu werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was Heizungsbesitzer bis Ende 2024 beachten müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, sorgt derzeit für Diskussionen in der Politik, doch für viele Heizungsbesitzer in Deutschland wird es abseits der politischen Arena konkret, denn sie müssen jetzt handeln. Bis zum Ende dieses Jahres sind sie aufgefordert, eine wichtige Bestandsaufnahme ihrer Heizungsanlagen durchzuführen.

Der Paragraph 71n des GEG legt klar fest, was von Eigentümergemeinschaften (WEGs) mit Etagenheizungen erwartet wird. Diese Regelung betrifft etwa vier Millionen Gebäude in Deutschland, die solche Heizsysteme nutzen. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen diese Gemeinschaften vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Mitteilung der im Kehrbuch vorhandenen Informationen einholen. Dazu zählen entscheidende Details wie die Art der Heizungsanlage, ihr Alter, ihre Funktionsfähigkeit und die Nennwärmeleistung.

Das Ziel dieser Bestandsaufnahme ist es, dass die WEGs gut informierte Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung ihrer Gebäude treffen können. Die Schornsteinfeger sind gemäß Gesetz verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Anfrage die benötigten Informationen zu liefern.

Informationen von den Wohnungseigentümern

Zusätzlich zu den Kehrbuchdaten müssen die WEGs bis Ende 2024 von den Wohnungseigentümern selbst Informationen einholen. Dies betrifft den Zustand der Heizungsanlage aus deren Nutzungserfahrung sowie sämtliche Bestandteile der Anlage, die zum Sondereigentum gehören, wie Leitungen und Heizkörper. Eine Dokumentationspflicht gilt auch für etwaige Modifikationen zur Effizienzsteigerung.

Diese Angaben müssen die Wohnungseigentümer schriftlich innerhalb von sechs Monaten bereitstellen. Sobald alle Informationen vorliegen – spätestens Mitte 2025 gemäß Gesetz -, müssen die Hausverwaltungen sie innerhalb von drei Monaten den Wohnungseigentümern in einer konsolidierten Form zur Verfügung stellen.

Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen

Da Entscheidungsprozesse in WEGs Zeit in Anspruch nehmen können, empfiehlt es sich, das Thema zeitnah auf die Agenda der nächsten Versammlung zu setzen. Der Verband „Wohnen im Eigentum“ stellt für seine Mitglieder hilfreiche Fragebögen bereit, die bei der Sammlung der erforderlichen Informationen unterstützen können.

Das GEG bringt also klare Anforderungen mit sich, die Hausbesitzer und WEGs nicht ignorieren können. Wer rechtzeitig handelt und die Bestandsaufnahme gründlich durchführt, kann nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern auch die Weichen für eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung der Zukunft stellen.

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