StartNewsDurchgesickert: Tausende können sich von GEZ befreien lassen

Durchgesickert: Tausende können sich von GEZ befreien lassen

Für Tausende Menschen kann sich schon bald etwas ändern, da sie die Möglichkeit haben, sich von der GEZ befreien zu lassen.

Befreiung von der Zahlpflicht möglich

In Deutschland muss jeder Bürger die Rundfunkgebühren an den Beitragsservice bezahlen. Dabei ist es egal, ob sich in dem Haushalt Empfangsgeräte befinden oder nicht. Einige Ausnahmen gibt es trotz alledem. Diese Ausnahmen sind zwar Einzelfälle. Jedoch gibt es eine Möglichkeit, wie sich Verbraucher von der Zahlungspflicht befreien lassen können.

Millionen von Haushalten zahlen 18,36 Euro Rundfunkgebühren und das jeden Monat. Dieser Betrag ist im sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt. Dort sind auch Angaben dazu, wer zahlen muss und welche Sonderregelungen es gibt. Die eingenommenen Beiträge sind für die frei empfangbaren TV-Kanäle, wie beispielsweise ARD und ZDF.

Haushalte, die öffentlich-rechtliche Sender nicht schauen, werden trotzdem zur Kasse gebeten. Der Rundfunkbeitrag fällt für jeden Haushalt in Deutschland an.

Keine Gebühren mehr: Tausende Menschen können sich von der GEZ befreien

Um eine Befreiung zu bekommen, müssen die Haushalte bestimmte Kriterien erfüllen. Menschen, die von Bürgergeld leben, sind von den Rundfunkgebühren befreit. Das Gleiche gilt für die Haushalte, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, eine Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung oder BAföG erhalten.

Ebenso gilt diese Regelung für folgende Personengruppen: Blindenhilfe, Pflegezulagen, Leistungen nach dem Gesetz für Asylbewerberleistungen, Volljährige in stationären Einrichtungen und Pflegebedürftige mit zugewiesenem Freibetrag. Wer sich von der GEZ befreien lassen möchte, muss eine Bescheinigung vorlegen oder einen Antrag online ausfüllen.

Ausnahmen bei GEZ-Pflicht sorgt für Befreiungen

Laut den neuen Gesetzen ist es für Bürger in Katastrophenfällen ebenfalls möglich, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Bei schweren Unwettern, Starkregen oder Überflutungen kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen und Komplikationen kommen. Wer in solchen Gebieten wohnt, kann sich zukünftig bei der GEZ abmelden. Eine Abmeldung aufgrund einer Katastrophe wird natürlich von der GEZ selbst geprüft.

Dabei prüft das Amt die Anschrift des Haushaltes und die betroffene Region. Stimmen beide Daten überein, ist kein weiterer Nachweis mehr erforderlich. Eine dauerhafte Abmeldung ist dann möglich, wenn das eigene Haus nicht mehr bewohnbar ist. Der Antrag für diese Form der Sonderabmeldung ist noch bis zum 30. November 2024 möglich.

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