StartNewsKnöllchen kassiert: So umgehen Autofahrer die Zahlung der Strafe

Knöllchen kassiert: So umgehen Autofahrer die Zahlung der Strafe

Mit hohen Rechnungen müssen Autofahrer beim Falschparken rechnen. Mit einem kleinen Trick kann jeder einer Zahlung der Strafe entgehen.

Falschparken kann zu hohen Strafen führen

Ein Strafzettel ist ärgerlich, lässt sich in vielen Fällen jedoch vermeiden. Jeder fünfte Autofahrer in Deutschland hat sein Auto schon mal an falscher Stelle abgestellt und eine deftige Rechnung bekommen. Schnell ist es passiert und der Strafzettel klebt an der Windschutzscheibe. Eine solche Strafe ist genauso ärgerlich wie ein Blitzerfoto im Straßenverkehr.

Mittlerweile gibt es einen kleinen Trick, mit dem jeder Autofahrer die Zahlung des Strafzettels trotz Falschparkens umgehen kann. Dies ist zwar nicht in allen Fällen möglich, jedoch in einigen. Etwas Glück benötigen Autofahrer allerdings schon.

Als Autofahrer die Zahlung der Strafe umgehen

Besonders auf privaten Parkplätzen, wie vor dem Supermarkt oder sogar im öffentlichen Raum, ist das Ordnungsamt häufig unterwegs, um Falschparker zu finden. Überall gilt daher die gleiche Regelung: Wer falsch und nicht ordnungsgemäß parkt, kann mit einem Knöllchen rechnen. Was nicht jeder weiß: Nicht jedes Knöllchen bedarf einer Zahlung.

Bei einem echten Strafzettel vom Ordnungsamt müssen Autofahrer tief in die Tasche greifen. Das Falschparken ist immer mit einem Verwarngeld versehen. Die Zahlung muss innerhalb von vier Wochen bei der dort aufgeführten Stelle eingehen, da sonst ein weiteres Bußgeld droht.

Trifft der Bescheid nicht innerhalb von drei Monaten beim Autofahrer ein, ist dieser verjährt. Das bedeutet, dass der Autofahrer diesen zurückweisen kann und keine Zahlung nötig ist. Eine einfache Möglichkeit, um seinem Knöllchen zu entgehen.

Auf privatem Gelände reicht Knöllchen nicht aus

Wer ein Knöllchen auf einem Supermarkt-Parkplatz bekommt, muss dieses vorerst nicht zahlen. Auf privaten Parkplätzen reicht ein Knöllchen allein nämlich nicht aus. Erst bei einem offiziellen Schreiben mit Zahlungsaufforderung ist dieses wirksam.

Das bedeutet zugleich, dass erst nach einem solchen Schreiben eine Mahnung inklusive Verzugsgebühren erfolgen kann. Wer daher auf einem privaten Parkplatz ein Knöllchen bekommt, sollte erst einmal das offizielle Schreiben abwarten. Daher sollte man als Autofahrer die Zahlung der Strafe nicht immer heraussschieben.

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