StartWohnenKaution weg: Diese Rechte haben Vermieter und Mieter

Kaution weg: Diese Rechte haben Vermieter und Mieter

Eine Kaution sprechen die Vermieter für ihre Mieter aus. Die Rechte für beide Seiten sind jedoch verschieden, sodass jeder schauen muss, was wirklich erlaubt ist.

Was bei einer Kaution für die Wohnung wirklich erlaubt ist

Viele Vermieter verlangen von ihren Mietern eine Kaution. Diese ist unterschiedlich hoch, beträgt oftmals zwei oder drei Nettomieten. Zieht der Mieter wieder aus, darf der Vermieter die Kaution nicht einfach einbehalten. Für die meisten Menschen handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit. Bei allen Mietobjekten fällt schließlich eine Kaution an, die der Vermieter direkt an seinen neuen Mieter stellt.

Wer seine Wohnung oder sein Haus vermietet, weiß, dass gelegentlich etwas schiefgehen kann. Beschädigungen an der Einbauküche oder ein defektes Waschbecken gehören einfach dazu. Um genau diese Kosten begleichen zu können, veranschlagen viele Vermieter eine Kaution. Diese soll als Sicherheit dienen, ist jedoch keine Pflicht.

Vertragliche Regelung einer Kaution zwischen Vermieter und Mieter

Der Berliner Mieterverein gab mittlerweile wichtige Informationen für eine Kaution heraus. Mieter müssen diese nur zahlen, wenn es eine vertragliche Grundlage gibt. Das bedeutet, dass im Falle einer Kaution der Vermieter dem Mieter selbst einen Mietvertrag einer gezielten Regelung anbieten muss. Eine Forderung der Kaution zum späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.

Die Höhe einer Mietkaution ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Ein Vermieter darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten von seinem Mieter verlangen. Außerdem hat die Kaution nichts mit den Nebenkosten zu tun. Dementsprechend bleibt diese bei der Berechnung der Nebenkosten außen vor.

Genaue Berechnung der Kaution bei Mietobjekten

Zahlt der Mieter beispielsweise 830 Euro Kaltmiete und eine Warmmiete von 990 Euro, darf die Kaution nicht höher als 2.490 Euro ausfallen. Eine nachträgliche Erhöhung der Miete hat keinen Einfluss auf die Kautionshöhe. Häufig gibt es Probleme bei der Auszahlung der Kaution im Falle eines Auszugs des Mieters. Diese darf der Vermieter bei einfachen Gebrauchs- oder Abnutzungsspuren nicht einbehalten. Dazu zählen unter anderem Kratzer auf dem Bodenbelag.

Nur bei mangelhaften oder unterlassenden Schönheitsreparaturen darf der Vermieter Ansprüche stellen. Sobald der Mieter ausgezogen ist, beginnt eine Prüffrist von sechs Monaten. Danach sollte der Vermieter seinem ausgezogenen Mieter die Kaution vollständig auszahlen.

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