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Was Hausbesitzer bei Schnee und Minustemperaturen tun sollten

So romantisch ein weißer Winter auch erscheinen mag, sollten Hausbesitzer Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Tauwasser später durch die Türen ins Haus läuft oder das Mauerwerk durchfeuchtet.

Um letzteres zu verhindern, raten Experten des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB), Schnee generell nicht von Wegen direkt an die Hauswände zu schippen. Besser ist es, ihn vorsichtig auf Pflanzen und unter Bäume zu häufeln. Die Flora wird dadurch geschützt und bekommt im Frühling eine Extraportion Wasser.

Auch kleinere Schneeverwehungen auf dem Dach sollten Hausbesitzer im Auge behalten. Läuft später das Tauwasser an der Einfassung des Kaminfußes oder den Anschlüssen der Dachflächenfenster wegen der Schneeverwehung nicht ordentlich ab, kann es in die Dachdeckung sickern. Solche Feuchteschäden sind nach VPB-Erfahrung schnell von innen erkennbar: Gelbliche Verfärbungen an der Decken- oder Wandverkleidung sind kein Schönheitsproblem, sondern weisen auf einen Wasserschaden am Dach hin. Weil feuchte Dämmung nicht mehr isoliert und schnell zu schimmeln beginnt, sollten Hausbesitzer bei solchen Anzeichen umgehend handeln. Sachverständige des VPB helfen bei der Suche nach dem Leck und zeigen, wie die Ursachen sich beheben lassen.

Manche Carports, Gartenlauben, Garagendächer und selbstgebaute Überdachungen sind mitunter für höhere Schneelasten zu schwach dimensioniert. Fachleute des VPB raten deshalb, den Schnee regelmäßig vom Dach zu holen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen VPB-Sachverständigen zu fragen, ob das Dach die Schneelast trägt. Dies gilt auch für ältere Häuser, auf deren Dächern nasser, schwerer Schnee zum Problem werden kann.

Wenn es tagsüber taut und nachts wieder friert, entstehen oft Eiszapfen und Eisblockaden in Regenrinnen und Fallrohren. Eiszapfen sehen romantisch aus, sind aber gefährlich, wenn sie vom Dach stürzen. Deshalb sollte man sie nach Möglichkeit abschlagen. Wachsen sie unerreichbar hoch, etwa an der Kaminabdeckung, sollte man den Bereich darunter absperren. So kommen Hausbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Dazu zählen neben Streuen und Kehren eben auch die Sicherung der Hausumgebung gegen Schneelawinen und Eisschlag.

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