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Der Dachausbau (XI)

Der Winter ist vorbei und das Leben erwacht wieder. Jeder weiß, daß dies die gefährlichste Jahreszeit ist, denn die Bäume schlagen aus und auch das Gras schießt nur so. So erwacht nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch wird aktiver.

Der Winter ist vorbei und das Leben erwacht wieder. Jeder weiß, daß dies die gefährlichste Jahreszeit ist, denn die Bäume schlagen aus und auch das Gras schießt nur so. So erwacht nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch wird aktiver. Man beginnt mit dem Frühjahrsputz und möchte sein Heim wieder schön neu haben. Das ist genau die Zeit, wo entschieden wird, ob man beginnt, den Dachboden auszubauen. Zumindest die Eigenheimbesitzer sind eher bereit, eine solche Entscheidung auf das Frühjahr zu legen. Bei einem Ausbau durch den Hauseigentümer sieht es natürlich anders aus. Dieser ist von Handwerkern und Architekten abhängig und läßt sich daher weniger von der Jahreszeit inspirieren.

Welche Gründe gibt es nun, den Boden auszubauen? Mit einem Satz ist diese Frage nicht zu beantworten. Für den Hausbesitzer und Vermieter ist der Aspekt des zusätzlichen Wohnraums ein Grund. Schon sehr zeitig hat man erkannt, daß der Raum unterm Dach nicht nur zum Lagern von ausgedienten Gegenständen dienen muß. Dachwohnungen sind längst nicht mehr nur armen Dichtern vorbehalten, wie noch vor nahezu 160 Jahren. Sie erfreuen sich seit fast 15 Jahren immer größerer Beliebtheit, haben sie doch durch ihre schrägen Wände ein ganz besonderes Flair. Durch moderne Dachflächenfenster werden solche Räume zu hellen, freundlichen Räumen. Für Familien mit Kindern ist der zusätzliche Raumbedarf der Beweggrund, um über den Ausbau von Dachböden nachzudenken. Meistens beginnt es, wenn die Kinder größer sind und dadurch auch mehr Wohnraum beanspruchen. So wird auf dem Dachboden zusätzlicher Raum für die Kleinen hinzugewonnen. Und dieser ist mit dem Boden des benannten Dichters nicht mehr zu vergleichen. Der Eigenheimbesitzer hat die Möglichkeit, diesen Ausbau in Eigenregie auszuführen. So kann er die Kosten auf einem relativ geringen Niveau halten. Was kostet denn so ein Ausbau eigentlich? Ausgehend von einem Serienfertighaus kommt man je nach Ausstattung und Größe auf 60-80.000 DM. Das ist zumindest die Summe, die Fertighaushersteller veranschlagen. Sie dient hier nur als Richtwert. Ein weiterer Rechenansatz besteht darin, daß man 1000 DM pro auszubauenden qm rechnet. Durch Eigenleistung können durchaus 10-20.000 DM eingespart werden.

[IMG]der_dachausbau.3.gif[/IMG]Ein Dachausbau empfiehlt sich erst ab einer Dachneigung von etwa 35°. Diese Tatsache ist nicht zu vernachlässigen, denn je nach Region gibt es steilere und weniger steilere Dächer. So gibt es gibt flache Dächer, die aber einen Kniestock haben. Solche Dächer sind in Süddeutschland gebräuchlich. Sind diese Kniestöcke nicht hoch genug, kann nicht ausgebaut werden. Denn unter einem derart flachen Dach kann man nicht richtig stehen. In diesem Fall muß der Kniestock noch erhöht werden, was den Ausbau wesentlich verteuert, denn das vorhandene Dach muß gegebenenfalls vollkommen abgebaut werden. Anschließend wird die Mauer erhöht und danach der Dachstuhl wieder aufgesetzt. In solch einem Fall kann der Bauherr auch nur recht wenig selber ausführen. In Norddeutschland sind die Dächer eher steil; dort braucht der Bauherr über solche Dinge nicht nachdenken.

Da an dieser Stelle jedoch Tips gegeben werden sollen, wie ein Ausbau durch erbrachte Eigenleistung ausgeführt werden kann, nehmen wir einmal an, daß der Kniestock so hoch ist, daß ausgebaut werden kann, und auch die Dachneigung einer Neigung entspricht, die einen Ausbau des Dachbodens erlaubt.

Und nun? Kann ich als Bauherr einfach zum Baumarkt gehen und das Material kaufen und losbauen? Schön wäre es ja, aber ganz so leicht geht es nicht. Der Winter vor dem Ausbau sollte genutzt werden, um sich die Genehmigungen und Unterschriften zu besorgen, damit auch alles von Amts wegen seine Richtigkeit hat. Dies betrifft den Hauseigentümer, der zusätzliche Wohnungen schaffen möchte, genauso wie den privaten "Häuslebauer". Eine nicht unwesentliche Frage muß von vornherein geklärt sein: Wieviel Wohnfläche gewinne ich denn dazu? Unter dem Dach ist nämlich Grundfläche nicht gleich Wohnfläche. Die nutzbare Grundfläche ist von der Dachneigung abhängig, ein flaches Dach bringt weniger Wohnfläche als ein steiles Dach. Wie kann ich denn die Wohnfläche ermitteln? Dazu gehe man in der Höhe von 150 cm mit einem Stift an der Wand entlang und ziehe eine Line. (Wehe, wenn das die Kinder machen würden!) Der Handwerker hat natürlich das entsprechende Werkzeug für diese Tätigkeit und wiegt das mit einer Schlauchwaage aus. Von dieser Höhe wird dann auf den Fußboden das Lot gefällt, und man erhält die nutzbare Wohnfläche des Dachgeschosses. Der verbleibende Rest der Grundfläche kann als Stauraum verwendet werden, gilt aber nicht als Wohnfläche.

Was gilt es beim Ausbau des Dachbodens außerdem zu beachten? Da sind unterschiedliche Komponenten zu nennen. Diese sind das Tageslicht, die Statik des Hauses und die Isolation.

[IMG]der_dachausbau.4[/IMG]Außer für "lichtscheue Elemente" ist natürlich der Lichteinfall für uns von Bedeutung. Tageslicht bestimmt unsere Psyche nicht unwesentlich. Die Frage lautet also: Wie viele Fenster muß ich einplanen? Gibt es dafür überhaupt Vorschriften? Kann man nicht einfach Fenster einsetzen, wie man will? Schließlich bedeutet viel Licht im Raum auch viel Behaglichkeit. Warum also mit Fenstern sparen? Immerhin bewirken Fenster auch wieder Wärmeverlust. Diesen gilt es so gering wie möglich zu halten. Also kaum Fenster? Aber das ist doch ein Widerspruch! Ist es eben nicht. Der richtige Weg steckt irgendwo dazwischen. Gehen wir am Beginn von den Mindestanforderungen aus. Das heißt im konkreten Fall, es gibt eine Landesbauordnung in jedem Bundesland, und die sagt aus, wieviel Lichtfläche auf die Wohnfläche kommen muß. Bei fast allen Bundesländern liegt dieser Wert bei 12,5 % im Rohbaumaß des Fensters. Nur in Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland kommt man mit weniger Licht zurecht, nämlich 10 % der nutzbaren Grundfläche. Die Bundeshauptstadt bildet eine Außnahme, denn hier geht man von einer nicht näher bezifferten "ausreichenden Lichtfläche" aus.

Machen wir das einmal an einem Beispiel deutlich. Der auszubauende Dachboden hat eine Wohnfläche von 26 qm. Dann braucht der Ausbauer je nach Bundesland mindestens 2,6 qm bzw. 3,25 qm Fensterfläche im Rohbaumaß des Fensters. Das Maß entspricht der Öffnung im Mauerwerk oder eben im Dach. Dieser Wert sagt noch nichts über die Scheibenfläche aus.

Die Landesbauordnungen orientiert sich an der DIN 5034 über "Tageslicht in Innenräumen". Diese DIN beinhaltet keine gesonderten Richtlinien für den Ausbau von Dachböden. Schließlich sollen auch hier "Wohn- und Arbeitsräume" entstehen. Diese DIN legt fest, wo die Fensteroberkante beginnt, und bestimmt Fensterbreite (Scheibenmaße!) und Fensterunterkante. Das sind schlicht die Mindestfenstermaße. Festgeschrieben ist eine Gesamtfensterbreite (Glasmaß), die mind. 55 % der Raumbreite entspricht. Wenn der Raum 6,25 m breit ist, benötigt der Bauherr eine Scheibenbreite von mindestens 3,44 m. Die Gesamtfensterfläche errechnet sich aus der Gesamtfensterbreite, der Fensterunterkante, die nicht niedriger als 90 cm und der Fensteroberkante, die nicht niedriger als 2,20 m über der Oberkante Fußboden sein darf. Die Fensterunterkante entspricht der Brüstungshöhe, die ebenfalls in den Landesbauordnungen vorgeschrieben wird, um die Absturzgefahr zu verringern. Diese 90 cm sind bis auf wenige Ausnahmen bundeseinheitlich gültig und daher auch für alle Bundesländer zutreffend. Dies sind Anforderungen, die auch zu erfüllen sind, wenn man einen Dachboden ausbauen will. Wo die Fenster eingebaut werden, ob als Fassadenfenster am Giebel oder als Dachflächenfenster, das bleibt dem Bauherrn überlassen.

Soweit zu den Fenstern. Was gilt es noch zu beachten? Die Statik ist von Belang. Ich habe sie bisher nur vernachlässigt, weil man sowieso nur ausbaut, wenn die Statik der Decke der darunterliegenden Wohnräume ein solche Belastung standhalten. Diese Überlegungen werden aber meistens schon bei der Bauausführung des Hauses mitberücksichtigt. In vielen Fällen wird der Dachboden bereits als Abstellmöglichkeit genutzt und erfüllt in den meisten Fällen bereits die statischen Anforderungen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, erübrigt sich der Ausbau von selbst. Aus diesem Grund will ich auf die statischen Belange nicht weiter eingehen. Ob die Voraussetzungen für einen Ausbau gegeben sind, muß von einem Architekten oder Bauingenieur ermittelt und dem Bauamt vorgelegt werden. Hier kann der Heimwerker bzw. der Bauherr nicht in Eigenregie vorgehen. Ähnlich sieht es mit Änderungen am Dachstuhl aus, die ebenfalls statische Berechnungen voraussetzen.

Wichtig scheint mir weiter, auf die Wärmeschutzverordnung hinzuweisen. Die hier notwendigen Arbeiten kann der Bauherr selbst ausführen. Es geht also um die Isolation der Wände und des Daches. Das Dach selbst ist beim Bau des Hauses schon isoliert worden, um den Wärmeverlust des Hauses zu minimieren. Wird in die Dachhaut nachträglich ein Dachflächenfenster eingebaut, muß die Wärmeschutzverordnung hier mitberücksichtigt werden. Die Fenster selbst müssen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WärmeschV) erfüllen, egal ob es sich um Dachflächenfenster oder Fenster in einer Wand handelt. Aus diesem Grund beginnt unser Monatsspecial auch mit den Dämmöglichkeiten. Die weiteren Themen sind der Trockenausbau, der Aufbau der Fußböden und abschließend ein Aspekt der Statik: Wände als tragende Elemente.

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