StartNewsMietpreisbremse 2025: In diesen 57 Städten wird Wohnen jetzt günstiger

Mietpreisbremse 2025: In diesen 57 Städten wird Wohnen jetzt günstiger

Tausende Mieter in Niedersachsen können ab Januar 2025 endlich aufatmen, denn die Landesregierung weitet den Mieterschutz drastisch aus. Während die Mietpreisbremse bisher nur in 18 Kommunen galt, wird dieser Schutzschirm nun auf insgesamt 57 Städte und Gemeinden aufgespannt.

Warum die neue Verordnung den Wohnungsmarkt umkrempelt

Die Landesregierung reagiert mit dieser massiven Ausweitung auf den anhaltenden Druck am Wohnungsmarkt in fast allen Landesteilen. In den betroffenen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Diese Regelung soll verhindern, dass die Preise bei Mieterwechseln in astronomische Höhen schießen und bezahlbarer Wohnraum zur Mangelware wird. Experten sehen darin ein klares Signal an den Markt, dass die Preisspirale in Niedersachsen nicht unbegrenzt weitergedreht werden kann.

Vorteile für Bestandsmieter und Schutz vor Eigenbedarf

Doch nicht nur wer neu einzieht, profitiert von den neuen Regeln, sondern auch langjährige Bestandsmieter erhalten mehr Sicherheit. Die sogenannte Kappungsgrenze wird in den 57 Kommunen abgesenkt, was Mieterhöhungen innerhalb bestehender Verträge deutlich erschwert.

Vermieter dürfen die Miete in diesen Gebieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent anheben, sofern die Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Zusätzlich wird die Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarfs nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre verlängert.

Diese beliebten Städte und Inseln sind ab sofort dabei

Besonders auffällig ist, dass neben den großen Zentren wie Hannover, Braunschweig und Osnabrück nun auch viele touristische Hotspots auf der Liste stehen. Inseln wie Norderney, Langeoog und Spiekeroog unterliegen ab 2025 ebenfalls der strengen Mietpreisbremse, um Einheimischen das Wohnen vor Ort zu ermöglichen.

Auch im Umland der Metropolen, etwa in Städten wie Hildesheim, Stade oder Lüneburg, greifen die neuen Schutzmaßnahmen nun vollumfänglich. Wer in Orten wie Achim, Garbsen oder Wolfsburg lebt, sollte seinen Mietvertrag bei der nächsten Erhöhung also ganz genau unter die Lupe nehmen.

  • Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück bleiben geschützte Standorte.
  • Neu dabei sind unter anderem Hildesheim, Cuxhaven, Stade und Nordhorn.
  • Inseln wie Baltrum, Borkum, Juist und Wangerooge behalten ihren Schutzstatus.
  • Auch kleinere Gemeinden wie Adendorf, Isernhagen und Seevetal sind nun Teil der Verordnung.

Ausnahmen für Neubauten und Modernisierungen

Trotz der strengeren Regeln gibt es wichtige Ausnahmen, die vor allem für Bauherren und Investoren in Niedersachsen relevant bleiben. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden, sind von der Mietpreisbremse bei der ersten Neuvermietung komplett ausgenommen.

Auch nach umfassenden Modernisierungen, die den Standard eines Neubaus erreichen, greifen die Preisdeckel bei der ersten Vermietung nach den Maßnahmen nicht. Damit will das Land sicherstellen, dass trotz des Mieterschutzes weiterhin Anreize für den dringend benötigten Wohnungsbau und Sanierungen bestehen.

Zusammenfassung

  • Ausweitung von 18 auf 57 Kommunen ab Januar 2025
  • Mietpreisdeckel bei Neuvermietung auf 10 % über Vergleichsmiete
  • Verlängerte Kündigungssperrfristen und gesenkte Kappungsgrenzen

Häufige Fragen

Wo gilt die Mietpreisbremse in Niedersachsen ab 2025?

Ab Januar 2025 gilt die Mietpreisbremse in 57 niedersächsischen Kommunen, darunter Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg sowie auf den ostfriesischen Inseln.

Wie hoch darf die Miete bei der Mietpreisbremse sein?

Bei einer Neuvermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern es sich nicht um einen Neubau handelt.

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