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Checkliste für zukünfigte Bauherren

Notwendige vertragliche Zusagen vor Bauauftragserteilung

Zukünfigte Bauherren sollten mit dem bevorzugten Bauunternehmen eine ganze Reihe von Fragen geklärt und vertraglich festgehalten haben, bevor sie den Bauftrag verbindlich vergeben. Hier die Checkliste:

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag, kostenlos das Bauvorhaben
während der Ausführungsphase durch einen unabhängigen und qualifizierten
Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, VQC oder Bauherren-Schutzbund) mindestens
3 x (davon 1 x unmittelbar vor der Abnahme) überprüfen zu lassen?

2. Führt der Auftragnehmer unmittelbar vor der Abnahme kostenfrei ein Differenzdruck-
Messverfahren (Blower-Door-Test; DIN EN 13829) durch?

Erhält der Auftraggeber/Bauherr ein Zertifikat über den bestandenen Test?

(Hinweis: Das Zertifikat belegt nur dann einen erfolgreichen Test, wenn in
dem Test eine Luftwechselrate von max. 1,5 h-1 erreicht wird.)

3. Hat der Auftragnehmer vor Beginn der Planung bzw. Ausführung auf eigene
Kosten ein Baugrundgutachten eingeholt? Hat er dem Auftraggeber/Bauherrn
hiervon kostenlos eine Kopie überlassen?

4. Ist der Auftragnehmer – unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung
(§ 632a Abs. 3 BGB) – nach dem Vertrag verpflichtet, dem Auftraggeber /
Bauherrn eine (zusätzliche) Vertragserfüllungssicherheit für die fristgerechte
und mängelfreie Fertigstellung des Bauvorhabens?

In welcher Höhe wird eine solche Sicherheit gestellt? Handelt es sich bei der
Sicherheit um eine selbstschuldnerische, bis zur Abnahme bzw. Übergabe
des Bauvorhabens befristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 20 %
der Netto-Vertragssumme?

Wird diese Sicherheit schon bei Vertragsunterzeichnung gestellt?

5. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag verbindlich, bei Abnahme eine
Mängel- / Gewährleistungssicherheit für etwaige Mängel, die nach Abnahme
entstanden bzw. aufgetreten sind, einschließlich damit zusammenhängender
Schadensersatzansprüche zu stellen?

Handelt es sich um eine selbstschuldnerische, auf 5 Jahre und 1 Monat nach
Abnahme befristete Mängel-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von
€ 75.000,-?

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