StartArchivDeutsche Umwelthilfe testet PU-Schaum-Dosenrücknahme:

Deutsche Umwelthilfe testet PU-Schaum-Dosenrücknahme:

Baumärkte ignorieren Umweltschutzvorschriften

Baumärkte missachten gesetzliche Informationspflicht zur Rücknahme von Polyurethan-Bauschaumdosen – Rückgabe schadstoffhaltiger Dämmstoffreste wird Verbrauchern verweigert oder erschwert – Mangelhafte Entsorgung alter Montageschaumdosen bei kommunalen Sammelstellen – DUH veröffentlicht aktuelle Ergebnisse von bundesweiten Testbesuchen in Baumärkten und kommunalen Wertstoff- und Schadstoffhöfen

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut eklatante Verstöße von Baumärkten gegen die Verpackungsverordnung festgestellt. Anstatt ihre Kunden über die gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen mit schadstoffhaltigen Polyurethan-Resten zu informieren, kommt ein großer Teil der von der DUH untersuchten Bau- und Heimwerkermärkte dieser Pflicht nicht nach. „Die Weigerung vieler Baumärkte, ihren Informationspflichten für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen nachzukommen, ist ein Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und kündigte gleichzeitig an, zukünftige Verstöße zur Anzeige zu bringen bzw. verbraucherschutzrechtlich zu verfolgen.

Alte Montageschaumdosen mit Polyurethan-Resten sind Sondermüll und müssen deshalb getrennt von Hausmüll und Bauschutt gesammelt werden. Die Reste des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffes Polyurethan (PU) enthalten Schadstoffe und müssen daher laut Gesetz getrennt gesammelt und anschließend umweltschonend recycelt werden. Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere PU-Schaum­dosen „in zumutbarer Entfernung“ zum Verkaufsort unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der Baustoffhandel muss die leeren PU-Dosen zwar nicht selbst zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit „deutlich erkennbaren und lesbaren“ Informationsschildern über die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Soweit die Theorie – die Praxis sieht ganz anders aus. Mehr als ein Drittel (34,5 Prozent) der von der DUH untersuchten Baumärkte kommen ihren Informationspflichten nicht nach – sie verstoßen gegen geltendes Recht. Das entspricht einer Verschlechterung um fast 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In diesem Jahr hat die DUH 110 Testbesuche in Baumärkten im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.

Die DUH kontrolliert seit 2005 regelmäßig die Informationspolitik von Baumärkten. In zwei Drittel aller Märkte, in denen die Tester noch Anfang des Jahres fehlende Kundeninformationen festgestellt haben, konnten sie einige Monate später punktuelle Verbesserungen erkennen. Die Einsicht bei den Baumarktleitern stellt sich in vielen Fällen allerdings erst dann ein, nachdem sie schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass bei Nichteinhaltung der Informationspflicht, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Insbesondere Baumärkte in Städten, in denen die DUH noch keine Testbesuche durchgeführt hat, schneiden generell schlecht ab. Die DUH-Tester haben auch geographische Unterschiede festgestellt: Während süddeutsche Baumärkte ihre Kunden besser informieren, sind Informationstafeln in den getesteten Baumärkten in ostdeutschen Ländern (z.B. Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt) die absolute Ausnahme.

Aber auch viele Baumärkte, die zwar dem Gesetz nachkommen, haben noch ein deutliches Verbesserungspotenzial. „Informationsschilder, die hinter Europaletten stehen, wenige Zentimeter über dem Boden oder auf drei Meter Höhe unter der Decke hängen, können bei bestem Willen nicht als deutlich erkennbar und lesbar bezeichnet werden, und verstoßen damit eindeutig gegen das Gesetz“, rügt Resch. Sehr negativ bewertet er die zunehmende Tendenz, dass PU-Schaum an mehreren Stellen in den Baumärkten verkauft, jedoch nur an einer einzigen Verkaufsstelle über die Rückgabemöglichkeit der Dosen informiert wird.

Informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, die leere Dosen ordnungsgemäß abgeben wollen, stehen vor dem nächsten Problem: wohin damit? Laut Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Handel dafür sorgen, dass restentleerte PU-Schaum­dosen vom Verbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Fast 80 Prozent der Baumärkte geben zwar an, freiwillig Dosen zurückzunehmen. Doch die faktische Rücknahmebereitschaft liegt, wie die DUH im Juni 2008 festgestellt hat, nur bei rund 30 Prozent.

In den meisten Fällen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher an die kommunalen Schadstoffhöfe verwiesen. Während der Testbesuche konnten gebrauchte PU-Schaumdosen zwar bei allen Schadstoffhöfen abgegeben werden, doch hat die DUH erhebliche Probleme hinsichtlich der getrennten Sammlung sowie bei der Kundenfreundlichkeit und Beratung festgestellt. „In 40 Prozent der Fälle wurden PU-Schaum­dosen nicht getrennt gesammelt, sondern unsortiert zusammen mit anderen Dosen und Sprayflaschen gelagert. Die Inanspruchnahme der Schadstoffhöfe als Rückgabestellen wurde teilweise durch unfreundliche Mitarbeiter und ungeeignete Öffnungszeiten, aber auch durch unrechtmäßige Bezahlung für die Abgabe von Dosen massiv behindert“, kritisiert Maria Elander, Leiterin der Abteilung Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Neben der Rückgabe bei den Schadstoffhöfen wurde von DUH-Mitarbeitern auch versucht, gebrauchte PU-Schaumdosen bei kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben. Die Versuche jedoch waren allesamt vergeblich.

Hintergrund

Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen Montageschaum ein. Ausgehärteter PU-Schaum verhält sich umweltneutral und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Die benutzten PU-Schaumdosen beinhalten jedoch auch noch nach dem Gebrauch problematische und gesundheitsschädliche Reststoffe. Sie fallen deshalb unter die Kategorie der „besonders überwachungsbedürftigen Abfälle“ und dürfen nicht über den Hausmüll, den Bauschuttcontainer oder im Verpackungsmüll (Gelbe Tonne/Gelber Sack) entsorgt werden, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen oder in so genannten Schadstoffmobilen abgegeben werden.

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