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Bautenstandkontrolle

Baupolizei darf immer aufs Grundstück

Wer baut, der braucht dazu in der Regel eine
Genehmigung. Das gilt auch für Um- und Anbauten. Manche Hausbesitzer
nehmen es mit der Genehmigung aber nicht so ernst. Sie hoffen, mit
kleineren Schwarzbauten schon irgendwie davon zu kommen.

„Das gelingt aber meist nur für eine bestimmte Zeit“, weiß Rechtsanwalt Kay
Prochnow, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und
Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), „denn
die Baubehörden sind im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechtes
befugt, Grundstücke jederzeit zu betreten und den Bautenstand zu
kontrollieren.“ Dabei gleichen sie ab, ob die vorhandenen Bauten
genehmigt sind. Ist das nicht der Fall, muss der „Störer“ mit
Abbruchverfügungen rechnen oder sich einem langwierigen und teuren
Nachgenehmigungsverfahren stellen. „Besser ist es, Um- und Anbauten
regulär zu errichten, zumal die Kommunen inzwischen die Möglichkeit
haben und auch zunehmend nutzen, Luftbildaufnahmen direkt mit den
Baudaten abzugleichen. Die nötige Software ist längst auf dem Markt.“

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