StartBauenBaurechtFreie Schornsteinfegerwahl für Hausbesitzer

Freie Schornsteinfegerwahl für Hausbesitzer

Kehr- und Messpflicht bleibt bestehen

Seit 1. Januar 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger
frei wählen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Allerdings bleibt die Kehr- und Messpflicht bestehen, und der
Bezirksschornsteinfeger bleibt weiterhin eine wichtige Instanz.

Er
heißt ab sofort bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und führt
zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch.
Dabei handelt es sich um die Begutachtung aller Feuerungsanlagen im
Haus. Die Feuerstättenschau dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nach
der Prüfung bekommt der Eigentümer einen sogenannten
Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Reinigungs-, Überprüfungs-
und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen wann erledigt werden müssen.
Der Hausbesitzer ist damit in der Pflicht, er muss die
vorgeschriebenen Arbeiten erledigen lassen – und dies dem
Bezirksschornsteinfeger auch nachweisen. Frei ist der Hausbesitzer
allerdings bei der Wahl des Experten. Mit der Ausführung der
auferlegten Arbeiten darf er jetzt jeden freien, zugelassenen
Schornsteinfeger beauftragen. Auch den bisherigen
Bezirksschornsteinfeger. Beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Schornsteinfegerregister geführt, auf
das jeder online zugreifen kann. Hauseigentümer können sich in Zukunft
also einen freien Fachmann suchen, müssen dann aber mehr Bürokratie in
Kauf nehmen. Die Kosten für den Schornsteinfeger sind übrigens
Handwerkerleistungen und können als solche steuerlich geltend gemacht
werden.

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News