Jobverlust?

Lastenzuschuss für Immobilienbesitzer

Das kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Es gibt einen Rettungsanker: Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Das spezielle Wohngeld für Besitzer selbstbewohnter Immobilien heißt Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld man bekommt, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-  oder Kreisverwaltung. 

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