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Nach Neubauübergabe

Alle Unterlagen aushändigen lassen!

Einem neuen Hausbesitzer stehen nach Abnahme des Hauses sämtliche Unterlagen zu – Vorausgesetzt, dies ist im Bauvertrag so festgelegt. Nach Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) werden die Papiere aber häufig nur unvollständig übergeben.

Der Bauherr sollte darauf achten, mit der Bauabnahme wirklich sämtliche Unterlagen der Baustelle ausgehändigt zu bekommen. Dazu gehören die kompletten Baupläne und Baugenehmigungsunterlagen, ferner alle Gutachten sowie die Garantieurkunden für die Haustechnik, der Energieausweis, das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers, die Nachweise über die Unbedenklichkeit der verwendeten Baustoffe und vor allem die Gewährleistungsbescheinigungen der einzelnen am Bau

beteiligten Firmen. Nur wenn diese vorliegen, können die Bauherren auch alle auftretenden Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen.

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