BERLIN. „Das Thema Pfusch am Bau beschäftigt uns jedes Jahr“, konstatiert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). Der VPB, seit über 30 Jahren am Markt und ältester Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens, hat im Lauf der Zeit über 100.000 Bauherren auf dem Weg in die eigenen vier Wände beraten. Dabei fällt immer wieder auf: Es sind weniger die echten, schweren Baumängel, die dem Bauherrn das Leben schwer machen, sondern mangelhafte Bau- und Leistungsbeschreibungen sowie fehlende Baukontrolle
Wer traditionell mit dem Architekten baut, der hat in einem Planer einen qualifizierten Fachberater, der die Interessen seines Auftraggebers auf der Baustelle wahrt, und zwar in allen Phasen des Planens und Bauens. Dafür verlangt diese Art des Bauens den angehenden Hausbesitzern einiges ab. Sie müssen sich klar werden über ihre Wünsche und finanziellen Spielräume, sie sind gezwungen, Entscheidungen zu fällen und Zeit dafür zu investieren. „Viele Bauherren scheuen diese Mühen. Oft wissen sie auch gar nicht so genau, was sie möchten“, weiß Verbraucherschützer Penningh. „Da kommen Angebote für Schlüsselfertigimmobilien gerade recht.“ Ein Musterhaus ermöglicht erste Eindrücke vom zukünftigen Heim, auch aus der meist übersichtlichen Ausstattungspalette lässt sich schnell das gefällige auswählen. Der Begriff „schlüsselfertig“ suggeriert obendrein verlässliche Bezugstermine und gedeckelte Kosten. „Das täuscht aber“, weiß Thomas Penningh aus Jahrzehnte langer Erfahrung. „Der Begriff schlüsselfertig ist weder gesetzlich definiert noch geschützt.“ Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, der unterzeichnet dazu im Vorfeld einen Vertrag. Zu diesem Vertrag gehört ein so genanntes Bau- und Leistungsverzeichnis. Je nachdem, was dort steht, ist das Haus später mehr oder nur weniger fertig. „Unterschreibt der Hauskäufer einen lückenhaften Vertrag, in dem beispielsweise keinerlei Hausanschlüsse enthalten sind, dann bekommt er dafür auch nur ein Haus, das noch nicht ans Strom- und Leistungsnetz angeschlossen ist. Das ist zwar ärgerlich“, resümiert VPBVorsitzender Penningh, „aber rechtlich in Ordnung, denn nur, was der Käufer bestellt, das kann er auch beanspruchen. Mehr nicht.“ Deshalb ist es so wichtig, den Bauvertrag VOR Vertragsabschluss vom versierten Sachverständigen prüfen zu lassen. Er merkt, wenn etwas fehlt. Der angehende Bauherr kann dann entweder nachverhandeln – oder vom Kauf der unfertigen Immobilie Abstand nehmen.
Viele Bauherren unterlassen diese Prüfung, weil sie die Kosten dafür scheuen. Es wird schon gut gehen, hoffen sie. „Wir beobachten diese Geizist-geil-Mentalität seit einiger Zeit verstärkt“, erläutert Thomas Penningh. „Dabei halten sich die Kosten mit weit unter 500 Euro durchaus im Rahmen.“ Im Gegenzug, rechnet der VPB-Vorsitzende, können aber durchschnittlich 25.000 Euro an zusätzlichen Kosten auf den Bauherrn zukommen, wenn er die Vertragskontrolle vorab unterlässt.
„Ein weiteres Problem ist die Qualität am Bau. Auf einigen Baustellen hat sie merklich nachgelassen. Das liegt aber“, so konstatiert der VPBVorsitzende, „auch am extrem sparsamen Bauherrn. Wer die billigste Firma beauftragt, vielleicht noch über das Internet, der kann keine 1a Qualität erwarten!“ Vermeiden lässt sich Ärger auf der Baustelle nur durch zweierlei: Die sorgfältige Auswahl seriöser, möglichst alt eingesessener Unternehmen und die ständige, unabhängige Kontrolle über alle Planungs- und Bauphasen hinweg. Dabei entdeckt der Sachverständige kleine Mängel, bevor sie sich zu großen Bauschäden entwickeln.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin,
Internet: www.vpb.de.