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Für Verbraucher oft undurchsichtig:

"Fertighaus" oder "Schlüsselfertighaus"?

Immer wieder kommt es zu Irritationen, wenn es ums schlüsselfertige Bauen geht. Was ist ein „Schlüsselfertighaus“? Was ist ein „Fertighaus“? Der Unterschied, so beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB), ist für den Verbraucher oft undurchsichtig, fachlich ist er jedoch enorm wichtig.

Der Begriff „Schlüsselfertighaus“ kommt aus der Vertragswelt und bezeichnet ein Angebot, „ein Stück Haus“ zum Festpreis zu planen und zu erstellen. Dabei liegen Planung und Ausführung in der Hand eines Schlüsselfertiganbieters.

„Fertighaus“ hingegen ist ein rein  bautechnischer Begriff, der ein Haus umschreibt, das aus vorgefertigten Elementen erstellt wird. Über die Vertragsgestaltung sagt der Begriff „Fertighaus“ zunächst noch gar nichts aus. Man kann ein Fertighaus in allen nur denkbaren Vertragskonstellationen erstellen lassen,  als Schlüsselfertigobjekt, also aus einer Hand, oder auf dem eigenen Grundstück mit dem eigenen Architekten, der dann beispielsweise die Genehmigungen einholt und den Bauablauf im Sinne des Bauherrn koordiniert.

Baut der Bauherr ohne eigenen Planer, sollte er sich einen unabhängigen Sachverständigen suchen, der ihn berät, denn gleich ob ein Haus Stein auf Stein gemauert oder aus vorfabrizierten Elementen zusammengesetzt wird, es kommt immer auf den Inhalt des Vertrages an, was der Bauherr zum Schluss für sein Geld bekommt.

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