Fachleute raten zu jährlicher Heizungsprüfung
Glaubt man dem „Calendarium oeconomicum perpetuum“ – im Volksmund „100jähriger Kalender“ genannt – wird der bevorstehende Winter „anfänglich feucht mit Regen und starken Güssen. Gegen den 20. Dezember wintert es zu mit viel Schnee und Kälte. So geht es fort bis in den April des neuen Jahres.“ Für Immobilienbesitzer bedeutet diese „Prognose“, abgeleitet aus den mittelalterlichen Wetteraufzeichnungen des fränkischen Abts Dr. Mauritius Knauer: Es wird Zeit, das Haus „winterfit“ zu machen. Dazu gehört vor allem, die Heizungsanlage vom Fachmann überprüfen und optimal einstellen zu lassen, denn das kann viel Energie und damit bares Geld sparen.
Experten gehen von einer Energieersparnis von mindestens zehn Prozent bei regelmäßiger Heizungswartung aus. Die Kosten, die Betriebe des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) dafür in Rechnung stellen, liegen in der Regel zwischen 100 und 150 Euro. In den Wartungsarbeiten enthalten sein sollten auf jeden Fall das Einstellen der Vorlauf- und Kesseltemperatur sowie eine Funktionsüberprüfung der Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zudem müssen Kessel und Brenner gereinigt, eventuelle Verschleißteile ausgetauscht, eine Abgasmessung durchgeführt, alle Heizkörper entlüftet und eventuell fehlendes Wasser im Heizungskreislauf nachgefüllt werden.
Wartung zur Energiespar-Beratung nutzen
Der Expertenblick in die Heizungsanlage ist zudem eine gute Gelegenheit, sich vom Fachmann in Sachen Energiesparen und Modernisierung beraten zu lassen. Laut ZVSHK sind nahezu vier Millionen Heizungsanlagen in Deutschland technisch veraltet und müssten nicht nur überholt, sondern dringend durch moderne, energiesparende Technik ersetzt werden. Und gerade das ist eine Investition, die sich vergleichsweise schnell amortisiert. Das zeigen Wirtschaftlichkeitsanalysen, die das IWU-Institut in Darmstadt für den Verband der Privaten Bausparkassen durchgeführt hat: Für die neue Heizungsanlage (Gas-Brennwert), die Schornsteinsanierung und einen neuen Speicher – ergänzt um den nachträglichen Einbau einer Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasser-Bereitung – kalkulieren die Experten bei einem Einfamilienhaus Vollkosten von rund 17.700 Euro. „Auch wenn der Hausherr nur die Heizungsanlage erneuert, spart er im Mittelwert selbst bei einem ungedämmten Einfamilienhaus aus den Baujahren 1979 bis 1983 jährlich rund 1.100 Euro Heizkosten“, unterstreicht Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. Er rät, in die Finanzierung der neuen Heizung einen vorhandenen Bausparvertrag als „Energiebausparvertrag“ einfließen zu lassen. „Die Bausparkassen bieten interessante Tarife, die eigens auf die Bedürfnisse der Modernisierer und Sanierer zugeschnitten sind: Sie bieten schnelle Verfügbarkeit, niedrige und vor allem stabile Zinssätze und nach Inanspruchnahme des Darlehens vor allen Dingen die Möglichkeit, schnell wieder schuldenfrei zu sein“, so Nothaft.
Immobilienbesitzer sollten sich bei energetischen Sanierungsmaßnahmen aber nicht nur vom Heizungsbauer beraten lassen, sondern unbedingt auch die Hilfe eines Energieeffizienz-Experten in Anspruch nehmen. Der Grund: Die Bundesregierung fördert die energetische Haussanierung mit unterschiedlichen Maßnahmen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Energieeffizienz-Experte die Sanierungsmaßnahme mit dem Bauherrn plant und beispielsweise für die Beantragung eines Investitionszuschusses die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt.
Die Kontaktdaten von Energieberatern, die neben der Vor-Ort-Beratung zu Maßnahmen und Förderungen auch die konkrete Planung der Baumaßnahmen und die Baubegleitung durchführen, finden interessierte Leserinnen und Leser in der Datenbank „Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes“ im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de.