StartBauenEnergiesparenHeizungsgesetz: Frist läuft! Millionen müssen jetzt handeln

Heizungsgesetz: Frist läuft! Millionen müssen jetzt handeln

Durch das neue Heizungsgesetz gibt es neue Regelungen und auch eine wichtige Frist, die jetzt Millionen Haushalte zum Handeln zwingt. Denn läuft sie ab, kann das schwere Konsequenzen nach sich ziehen. 

Jetzt besteht Handlungsbedarf

Heizungen mit fossilen Brennstoffen sollen schrittweise aus deutschen Haushalten verschwinden. In diesem Zusammenhang müssen Besitzer von Etagenheizungen jetzt spezifische Daten erfassen und dokumentieren. Das Heizungsgesetz ist an eine Frist gebunden, die jetzt abläuft und somit Millionen Haushalte betrifft. 

Anfang des Jahres hat die Ampel-Koalition das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, um die Energiewende voranzutreiben. Dieses Gesetz bringt für Eigentümer von Gasheizungen neue Verpflichtungen mit sich, die bis 2024 erfüllt sein müssen. Besonders Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern sind von den neuen Regelungen betroffen.

Das besagt das neue Heizungsgesetz 

Im Zuge des neuen Heizungsgesetzes müssen alle Eigentümergemeinschaften, die über Gas-Etagenheizungen verfügen, zeitnah aktiv werden. Bis zum 31. Dezember 2024 ist eine umfassende Bestandsaufnahme vorgeschrieben. Diese Anforderung betrifft rund vier Millionen Wohnungen in Deutschland, die mit dieser Art von Heizungsanlage ausgestattet sind.

Für die Bestandsaufnahme müssen die Eigentümer spezifische Informationen zu ihren Heizungen zusammentragen. Dazu zählen die Art der Heizung, das Alter, der Betriebszustand und die Nennwärmeleistung. Diese Daten müssen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger erfragt werden, der laut Paragraf 71n des GEG eine Frist von sechs Monaten hat, um die entsprechenden Informationen bereitzustellen. Wie Focus online berichtet, sollten die Eigentümergemeinschaften diese Frist unbedingt beachten.

Weitere wichtige Details sind nötig

Neben den technischen Daten der Heizungsanlagen sind auch weitere Informationen notwendig. Die Eigentümergemeinschaften müssen den Zustand der Heizung, die Anzahl der vorhandenen Heizkörper sowie mögliche Reparaturen oder Veränderungen an den Anlagen erfassen. Alle diese Daten müssen bis spätestens September 2025 schriftlich dokumentiert sein.

Experten raten, dass die Eigentümergemeinschaften das Thema schnellstmöglich auf einer Versammlung besprechen und Formulare zur Datenerfassung erstellen. Durch einheitliche Formulare können die benötigten Informationen systematisch und effizient gesammelt werden. Diese gründliche Dokumentation soll den Eigentümergemeinschaften in Zukunft helfen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf die neuen Anforderungen des Heizungsgesetzes zu treffen.

Die Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes setzt die Eigentümer von Gas-Etagenheizungen unter erheblichen Druck, da die Einhaltung der Fristen und die genaue Erfassung der geforderten Daten entscheidend sind. Gleichzeitig bietet diese Maßnahme die Möglichkeit, auf nachhaltigere und umweltfreundlichere Heizlösungen umzusteigen und somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

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