Offenbar ist jetzt mehr Vergütung für PV-Anlagen drin. Wer eine besitzt, sollte die Optionen schnell prüfen.
Mehr Vergütung: PV-Anlagen mit Merhwert
Wer sich für eine PV-Anlage entscheidet, kann den erzeugten Strom gleichermaßen ins eigene Haus einspeisen. Doch nicht nur das ist möglich. Wer seinen erzeugten Strom zurück in das öffentliche Stromnetz stellt, kann dafür Geld erhalten. Jetzt soll es eine höhere Vergütung für die PV-Anlagen geben.
PV-Anlagen-Besitzer, die sich für diese Variante entscheiden, können laut dem EEG-Gesetz knapp 20 Jahre lang Geld bekommen. Eine schnelle Entscheidung lohnt sich. Schließlich gehen die staatlichen Einspeiseförderungen für PV-Anlagen im Jahr um zwei Prozent zurück. Die Maximalleistung, die Art der Einspeisung und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheiden darüber, wie viel Geld es gibt.
So viel ist tatsächlich drin
Jeder Einfamilien- und Mehrfamilienhausbesitzer kann selbst entscheiden, ob er den erzeugten Strom selbst benutzt, den nicht genutzten Strom (Überschusseinspeisung) oder den kompletten Strom (Volleinspeisung) abgibt. Wer sich für eine Volleinspeisung entscheidet, erhält derzeit 12,87 Cent pro kWh. Bei einer Überschusseinspeisung sind es 8,11 Cent pro kWh.
Die oben genannten Werte gelten bis zum 31. Juli 2024.
Derzeit sinkt die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent. Wer sich für eine PV-Anlage oder für eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz erst nach dem 31. Juli entscheidet, bekommt bei einer Volleinspeisung nur noch 12,73 Cent pro kWh und bei einer Überschusseinspeisung 8,03 Cent pro kWh.
Garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre
Ein anschauliches Beispiel für die garantierte Einspeisevergütung ist das folgende: Der Monat der Inbetriebnahme der PV-Anlage ist April 2024. Die Entscheidung fällt auf eine Überschusseinspeisung. Der Kunde bekommt 8,11 Cent pro kWh und das garantiert bis Ende 2044. Das Jahr der Inbetriebnahme zählt zu den 20 Jahren nicht dazu. Bereits ab dem 1. August 2024 ist mit einer Reduktion von einem Prozent zu rechnen. Volleinspeiser erhalten nur noch 12,73 Cent pro kWh, Überschusseinspeiser 8,03 Cent pro kWh.
Wichtig: Die Einspeisevergütung müssen Eigentümer eines Einfamilienhauses nicht versteuern. Voraussetzung ist, dass die Peak-Leistung der PV-Anlage unter 30 kW liegt. PV-Anlagen in einem Mehrfamilienhaus dürfen die Leistung von 15 kW pro Wohneinheit nicht übersteigen. Liegt der Wert jeweils darüber, ist eine Einspeisevergütung nicht möglich.