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Stromtarife mit umfangreichen Preisgarantien sind Mangelware

Nur jeder siebente Preisgarantie-Tarif schützt auch vor Erhöhungen bei staatlichen Steuern und Abgaben

Angesichts stark steigender Strompreise im kommenden Jahr empfehlen zahlreiche Experten und Verbraucherschützer die Wahl von Tarifen mit langen und umfangreichen Preisgarantien. Wie eine aktuelle Tarifanalyse des unabhängigen Verbraucherportals TopTarif.de für die 100 größten deutschen Städte zeigt, bieten knapp 60 Prozent der vor Ort verfügbaren Anbieter eine Absicherung gegen Preiserhöhungen für die kommenden zwölf Monate oder länger an.

Der Schutz vor steigenden Kosten ist allerdings bei immer mehr Tarifen äußerst löchrig: Nur etwa jede siebente Preisgarantie deckt wirklich umfassend die verschiedenen Komponenten des Strompreises ab.



Umfangreiche Preisgarantien häufig teurer


„Lange und umfangreiche Preisgarantien frieren für mindestens zwölf Monate das aktuelle Preisniveau ein und sichern dadurch gegen höhere Beschaffungskosten, Netzentgelte sowie steigende staatlichen Steuern und Abgaben ab“, erklärt Daniel Dodt von TopTarif.de. Manche Unternehmen bieten statt einer Brutto- eine sogenannte Nettopreisgarantie an, bei der die Mehrwertsteuer ausgenommen ist.

In den meisten der 100 untersuchten Städte sind allerdings nur zehn bis zwölf Anbieter verfügbar, bei denen mindestens die Nettopreise abgesichert sind. Weiterer Nachteil für Verbraucher: Tarife mit umfangreichen Preisgarantien sind vergleichsweise teuer. Häufig bieten 20 oder mehr Unternehmen vor Ort günstigere Produkte mit eingeschränkten Preisgarantien an.

Viele Versorger klammern Erhöhungen bei EEG-Umlage und Co. aus

Tarife mit eingeschränkten Preisgarantien werden als Absicherung gegen steigende Strompreise derzeit am häufigsten angeboten. Rund zwei Drittel aller untersuchten Anbieter mit einem langfristigen Garantie-Versprechen gewähren einen solchen Schutz.

Nicht geschützt sind Verbraucher hier allerdings bei Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben wie der EEG-Umlage. Insgesamt decken eingeschränkte Preisgarantien ab 2013 nur noch etwa 50 Prozent des Strompreises (Beschaffungskosten und Netzentgelte) ab. Steigt zum Beispiel wie im kommenden Jahr die EEG-Umlage stark an, so können Stromanbieter trotz bestehender Preisgarantie die entsprechende Erhöhung vollständig und zeitnah an ihre Kunden weitergeben.

Hintergrund dieser Entwicklung sind die seit 2009 stark steigenden Förderkosten für Ökostrom über die EEG-Umlage, aktuelle Erhöhungen bei weiteren Umlagen (KWK-Umlage, §19 StromNEV-Umlage) sowie die Einführung neuer Abgaben (Offshore-Haftungsumlage).

Eine dritte Form der Absicherung ist die sogenannte Energiepreisgarantie. Diese greift in der Regel aber nur bei einer Änderung der Beschaffungskosten und deckt somit lediglich 30 Prozent des Strompreises ab. Beim Tarifvergleich sind Energiepreisgarantien in etwa so häufig zu finden wie umfassende Preisgarantien.

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