Die unfassbare Summe von 65.000 Euro können als Bußgeld fällig werden, wenn man die falschen Schnecken umbringt.
Vorsicht vor dieser Schnecken-Falle
Die schleimigen Kriechtiere sind ein Dorn im Auge eines jeden Hobby-Gärtners. Gnadenlos nagen sie sich durch Salat, Blumen und köpfen dabei die schönsten Blüten. Sie einfach zu entfernen, kann jedoch teuer werden. In manchen Bundesländern stehen bis zu 65.000 Euro Bußgeld aus, wenn man Schnecken einfach ermordet.
Was viele nicht wissen ist, dass nicht jede Schnecke automatisch im Garten Schaden anrichtet. Im Gegenteil: Es gibt Arten, die gelten als Nützlinge. Dabei müssen sich Hobby-Gärtner jedoch vorab kundig machen, um nicht fälschlicherweise die falschen Tiere aus dem Garten zu entfernen. Wer nämlich gegen die falsche Schneckenart vorgeht, dem drohen horrende Strafen.
Diese Schnecken sind Gärtner-Freunde
Jeder kennt die rot-bräunlichen Nacktschnecken, die in einer Masse über den Salat kriecht. Diese Art ist nicht unbedingt der Freund eines Gärtners. Die ansehnliche Weinbergschnecke mit ihrem wunderschönen Haus jedoch darf nicht getötet werden. Das kann tatsächlich bis zu 65.000 Euro Bußgeld bedeuten, denn diese Schnecken stehen unter Naturschutz.
Ähnlich verhält es sich mit der nordischen Purpurschnecke. Sie stammt vom Nordatlantik und ist ebenfalls eine geschützte Art. Hierzulande ist sie fast nicht anzutreffen. Im Vergleich zu ihr ist die Weinbergschnecke allerdings durchaus in deutschen Gärten zu finden. Sie ist jedoch kein Feind, sondern ernährt sich von welken und modernden Pflanzenteilen.
Außerdem frisst sie sogar die Ei-Gelege der Nacktschnecken. Je mehr Weinbergschnecken man also in seinem Garten hat, desto effektiver lässt sich auch die Nacktschnecke reduzieren. Generell raten erfahrene Gärtner grundsätzlich vom Einsatz von Chemie oder gar Schneckenkorn im Garten ab. Diese Produkte töten nicht nur die Nacktschnecken, sondern ziehen auch andere Lebewesen wie die Weinbergschnecke oder Igel in Mitleidenschaft.
Schnecken-Töten kostet bis zu 65.000 Euro Bußgeld
Die unter Artenschutz stehenden Schneckenarten dürfen nicht getötet werden. Wer sie also zerschneidet, oder mit einem Giftköder zur Strecke bringt, dem kann ein ordentliches Bußgeld drohen. In Rheinland-Pfalz schlägt das Schneckenmorden mit 5.000 Euro zu Buche. In Nordrhein-Westfalen sieht es schon anders aus, denn hier fallen für das Töten von Schnecken unter Artenschutz 50.000 Euro an.
Am härtesten werden Schnecken-Mörder in Brandenburg bestraft. Hier fallen 65.000 Euro Bußgeld an, wenn man Schnecken tötet, welche unter Artenschutz stehen. Um diese hohen Strafen zu umgehen, hilft es nur sich fachkundig zu machen und natürliche Fressfeinde der Schnecken in den Garten zu holen. Alternativ kann man sie auch einsammeln und auf einer Wiese im Freien aussetzen. Allerdings ist die Weinbergschnecke eine der Guten und sollte im Garten verbleiben dürfen.