Von der Besichtigung bis zum Kaufvertrag
Die Nachfrage nach Gebrauchtimmobilien wächst seit Jahren stetig. Ganz oben auf der Wunschliste der meisten Deutschen steht dabei das freistehende Einfamilienhaus – aber auch gebrauchte Reihenhäuser und Eigentumswohnungen werden beliebter. Schließlich suchen vor allem junge Menschen bezahlbares und familiengerechtes Wohneigentum. Wer ein gebrauchtes Objekt erwerben möchte, sollte dieses gründlich prüfen. „Denn ist der Kaufvertrag erst unterschrieben, ist ein Rücktritt kaum mehr möglich“, erklären die Experten der Landesbausparkassen (LBS)
Der Reiz vieler älterer Immobilien ist ihre Lage in gewachsenen Wohngebieten. Außerdem kann sich der Käufer ein Bild vom fertigen Objekt verschaffen und es in der Regel sofort beziehen. Ob Wohnung, freistehendes Haus oder Doppelhaushälfte – beim Erwerb gibt es Verschiedenes zu beachten.
Ein Tipp schon für den ersten Besichtigungstermin: Fragen Sie nach dem Grund für den Verkauf. Außerdem gilt es, Bauweise und Zustand zu prüfen, denn vier von fünf älteren Häusern sind modernisierungsbedürftig. Für Laien ist es allerdings schwierig, dies richtig zu beurteilen. Die Hilfe eines Fachmanns bietet Sicherheit.
Den Energiezustand können Käufer ab Juli 2008 besser einschätzen. Dann müssen Verkäufer von Häusern bis Baujahr 1965 den neuen Energieausweis vorlegen. Für später errichtete Gebäude greift die Pflicht ab Januar 2009. Bis dahin empfiehlt sich ein Blick in die letzten Verbrauchsabrechnungen.
Auch das Grundstück kann zum Sanierungsfall werden, zum Beispiel wenn es sich um ein ehemaliges Gewerbegelände handelt. Käufer sollten sich im Zweifelsfall die Altlastenfreiheit des Baugrunds vertraglich zusichern lassen.
Neben dem Zustand der Immobilie sollten auch die Besitzverhältnisse klar sein. Das Grundbuch verzeichnet den rechtmäßigen Eigentümer und weist bestehende Hypothekenbelastungen und mögliche Vorkaufsrechte aus. Im Baulastenverzeichnis der Kommune können zudem Einschränkungen für spätere Gebäudeerweiterungen eingetragen sein – wichtig für alle, die einen Anbau oder Wintergarten planen.
Eigentumswohnung: Was gehört mir?
Ein zentrales Dokument beim Kauf einer Eigentumswohnung ist die „Teilungserklärung“ des Gebäudes. Dem Käufer gehören in der Regel nur wenige Gebäudeteile selbst, das Meiste teilt er mit den Nachbarn – bis hin zum Grundstück, auf dem das Haus steht. Deshalb werden auch viele der anfallenden Kosten und Gebühren unter den Eigentümern aufgeteilt. Diese sind größtenteils an den Verwalter zu entrichten. Über die Höhe entscheidet oft der Anteil am Gesamteigentum (Miteigentumsanteil). Die Beschlusssammlung gibt Aufschluss über die Rücklagen der Wohneigentümergemeinschaft, beispielsweise für anstehende Modernisierungen. Was viele nicht wissen: Doppelhaushälften und Reihenhäuser müssen nicht der Realteilung unterliegen, wonach jedes Haus auf dem eigenen Grundstück steht. Auch sie können nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt sein. Dann kann das Grundstück gemeinschaftliches Eigentum mit Sondernutzungsrechten sein – und das ist etwas ganz anderes als ein eigener Garten auf dem eigenen Grundstück, der nach Belieben umzäunt und bepflanzt werden kann.
„Übereilungsschutz“ beim Immobilienerwerb
Der Erwerb von Wohneigentum muss gut überlegt sein. Deshalb sollten sich Käufer vor der notariellen Beurkundung ausreichend Zeit nehmen und den Vertragsentwurf gegebenenfalls mit einem Fachmann durchsehen. Auch bei der Finanzierung kommt es auf eine solide Planung an. Sicherheit bietet ein Bausparvertrag. Ein weiteres Plus: Bausparer schaffen es im Schnitt vier Jahre früher in die eigenen vier Wände als andere Käufer oder Bauherren. Mehr Informationen und Tipps rund ums Bauen und Kaufen gibt es unter: www.LBS.de/bauen-und-kaufen.
LBS