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Gartenpflege für Mieter: Was sie unbedingt wissen müssen

Die Gartenpflege ist für den Mieter manchmal eine Herausforderung. Doch es drohen Konsequenzen, wenn man gewisse Dinge nicht erledigt.

Die Gartenpflege: Mieter haben Rechte und Pflichten

Wer als Mieter einen Garten nutzt, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Frage, welche Gartenarbeiten Mieter übernehmen müssen und welche Aufgaben dem Vermieter obliegen, ist oft durch den Mietvertrag geregelt. Es gibt jedoch klare Richtlinien, die bestimmen, was Mieter tun müssen, um den Garten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Pflichten der Mieter bei der Gartenpflege

Mieter sind in der Regel verpflichtet, einfache Gartenarbeiten zu erledigen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist. Die Gartenpflege wird damit Bestandteil der Mietsache, was bedeutet, dass der Mieter den Außenbereich entsprechend pflegen muss. Zu den typischen Aufgaben, die dem Mieter auferlegt werden können, gehören das Rasenmähen, das Jäten von Unkraut, das Entfernen von Laub sowie das Umgraben und Pflegen von Beeten.

Diese Arbeiten erfordern keine speziellen Fachkenntnisse und sollten keine hohen Kosten verursachen. Der „Verband Wohneigentum“ hebt hervor, dass es sich hierbei um grundlegende Pflegemaßnahmen handelt, die jeder Mieter leisten kann. Falls im Mietvertrag nur allgemein geregelt ist, dass „die Gartenpflege dem Mieter obliegt“, beschränkt sich die Verpflichtung laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf einfache Tätigkeiten wie Unkraut jäten und Rasen mähen. Aufwendige Arbeiten wie das Fällen von Bäumen oder größere gestalterische Maßnahmen sind in der Regel nicht vom Mieter zu übernehmen.

Was passiert bei Vernachlässigung der Gartenarbeit?

Wenn der Mietvertrag keine spezielle Regelung zur Gartenpflege enthält, ist diese Aufgabe Sache des Vermieters. In diesem Fall müssen Mieter keine Gartenarbeiten übernehmen und es drohen auch keine Konsequenzen, falls sie den Garten nicht pflegen. Sollte jedoch vertraglich festgelegt sein, dass der Mieter für die Gartenpflege verantwortlich ist und dieser seinen Pflichten nicht nachkommt, kann der Vermieter eine Gartenbaufirma beauftragen, um die notwendigen Arbeiten durchzuführen. Die Kosten hierfür können dem Mieter in Rechnung gestellt werden, wie das Landgericht Köln in einem Urteil festgehalten hat. Es ist jedoch zu beachten, dass die Bewertung der Gartenpflege subjektiv ist und je nach Perspektive unterschiedlich ausfallen kann.

Für Mieter und Vermieter ist es wichtig, klare Vereinbarungen zur Gartenpflege im Mietvertrag festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Während Mieter für grundlegende Pflegearbeiten verantwortlich sein können, obliegt es dem Vermieter, größere und spezialisierte Aufgaben zu übernehmen. Beide Parteien sollten sich bewusst sein, dass eine Vernachlässigung der Gartenpflege zu zusätzlichen Kosten führen kann und somit eine klare und faire Regelung im Mietvertrag im Interesse aller liegt.

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