Für Mieter können drastische Strafen anstehen, wenn sie geltende Verbote für den Garten und den Balkon missachten.
Das kann böse enden
Im Frühling beginnen viele mit dem Frühjahrsputz und machen auch den Außenbereich wieder flott für die kommende Saison. Allerdings können zahlreiche Strafen die Gestaltung von Garten und Balkon beeinträchtigen. Wer sich darüber hinwegsetzt, dem kann sogar der Vermieter in die Quere kommen.
Die Regeln betreffen aber nicht nur den eigenen Alltag, sondern auch das Miteinander mit den Nachbarn. Denn obwohl auch im Garten und auf dem Balkon eine gewisse Gestaltungsfreiheit besteht, so existieren dennoch klare Regeln. Diese sollten Mieter unbedingt einhalten, denn andernfalls können die Konsequenzen recht unangenehm sein.
Blumenkästen, Outdoor-Teppiche und Balkonmöbel gehören heute zu den gängigen Dekorationen auf dem Balkon. Zudem gibt es häufig viel Spielraum, was die Anbringung von Sichtschutz oder einen Sonnenschirm betrifft. Sie dürfen, sofern sie sicher montiert sind und den vorhandenen Balkonbrüstungen entsprechen, meist ohne Genehmigung angebracht werden.
Vorsicht vor Ärger
Sollte beispielsweise beim Blumengießen Wasser herunterlaufen so kann das die Nachbarn, die ihren Balkon darunter liegen haben, belästigen. Ebenfalls sollten die Mieter darauf achten, dass Blätter oder Blüten nicht zum Nachbar herunterfallen. Weiterhin sollten die Blumenkästen so angebracht sein, dass eine Beschädigung am Balkon oder der Fassade des Hauses verhindert wird.
Beim Grillen auf dem Balkon müssen Mieter auf jeden Fall bestimmte Regeln einhalten. Dabei müssen sie auf die Brandgefahr achten und es darf keine Rauchbelästigung an die Nachbarn ausgehen. Bei der Gestaltung des Gartens gilt es übrigens für Mieter ebenfalls, gewisse Regeln einzuhalten.
Gartengestaltung unter Auflagen
Wer die ursprüngliche Struktur des Gartens behält und nicht verändert, der ist größtenteils gänzlich frei, was die Gartengestaltung angeht. Veränderungen, wie das Anlegen eines Gartenteiches oder eine Baumpflanzung, müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn so große Veränderungen bedürfen dessen Zustimmung.
Wichtig zu wissen: In der Regel sind Mieter beim Auszug verpflichtet, die Änderungen rückgängig zu machen. Sowohl die Wohnung als auch der Balkon und der Garten müssen in ihrem Ursprungszustand zurückgegeben werden. Sollte das nicht möglich sein, so muss mit dem Vermieter eine Absprache getroffen werden. Es ist also generell ratsam, sich vor größeren Veränderungen mit dem Vermieter zu besprechen.