Seit mehreren Tagen schon beobachtet Kurt W. von seinem Balkon aus, wie zahlreiche Wespen aus dem Dachgiebel herauskrabbeln und auch dort wieder verschwinden. Nach einem Rundgang auf dem Dachboden entdeckt er – wie vermutet – ein Wespennest. Da er eine kleine Tochter hat, die schon einmal auf Insektenstiche allergisch reagierte, möchte Kurt W. das Nest gleich ausrotten. Aber wie?
Seit mehreren Tagen schon beobachtet Kurt W. von seinem Balkon aus, wie zahlreiche Wespen aus dem Dachgiebel herauskrabbeln und auch dort wieder verschwinden. Nach einem Rundgang auf dem Dachboden entdeckt er – wie vermutet – ein Wespennest. Da er eine kleine Tochter hat, die schon einmal auf Insektenstiche allergisch reagierte, möchte Kurt W. das Nest gleich ausrotten. Aber wie?
Auf der Suche nach Informationen stellt er fest, dass Wespen auch friedfertige „Mitbewohner“ sein können. Unter den insgesamt acht heimischen staatenbildenden Wespenarten gehören nur zwei zu den so genannten lästigen Wespen, die bei der Nahrungssuche durch das Anfliegen von süßen Speisen und Getränken den Menschen lästig werden. Die anderen sechs Arten werden durch Süßes nicht angezogen.
Nur die jungen Königinnen überleben
Wespen leben als Völker ähnlich wie Honigbienen jedoch nur eine Saison lang. Ab Anfang Mai beginnt die aus der Winterstarre erwachte Königin mit dem Nestbau an einem geschützten Ort und legt dort ihre Eier. Die später aus den Larven geschlüpften Arbeiterinnen sind dann für den Nestbau und das Futterholen zuständig. Ab Mitte August schlüpfen Männchen und Jungköniginnen, welche aus dem Nest fliegen und sich paaren. Ab Ende Oktober sind die Wespen nicht mehr aktiv. Die im Nest verbleibenden Wespen sterben. Nur die jungen Königinnen überleben den Winter in Winterstarre, versteckt in einer frostfreien Ritze.
Was tun, wenn man ein Wespennest entdeckt
Informationen, wie Kurt W. sich nach seiner Entdeckung richtig verhalten sollte, erhält er bei der Suche im Internet und bei der Grünflächenberatungsstelle des Landratsamtes. Wenn das Nest nicht erschüttert wird und man sich nicht im unmittelbaren Nestbereich aufhält, stechen Wespen nicht. Alle Wespenarten unterliegen den Vorschriften über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d Bundesnaturschutzgesetz. Es verbietet, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ein altes Nest wird niemals ein zweites Jahr benutzt. Viele Menschen werden ein „Zusammenleben“ mit etwas Toleranz für einen Sommer lang ermöglichen. Da Kurt W. aber wegen seiner Tochter kein Risiko eingehen möchte, entscheidet er sich gegen das Nest. Weil seine Familie zur Miete wohnt, kann er die Beseitigung auch dem Vermieter übertragen, denn der haftet ebenfalls für Mängel, die er nicht zu vertreten hat.
Folgen von Tierstichen oder Tierbissen über die Unfallversicherung der DBV-Winterthur versichert
Tierstiche oder -bisse können unangenehme, vereinzelt sogar gefährliche Folgen haben. Man denke nur an von Zeckenbissen verursachte Hirnhautentzündungen. Deshalb bietet die BOXplus-Unfallversicherung der DBV-Winterthur Schutz bei gesundheitlichen Folgeschäden wie Wundinfektionen, Wundstarrkrampf, Frühjahr-Sommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Tollwut. Der Versicherungsschutz besteht auch für Reisende, die nach einem Aufenthalt in Afrika an Malaria erkranken. Diese Krankheit wird von der Anophelesmücke übertragen.