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Brandschutzauflagen verteuern Großprojekte

Planer brauchen mehr Zeit zur Abstimmung mit Behörden

Großprojekte, die finanziell aus dem
Ruder laufen, beschäftigen die Bauwelt nicht erst seit dem Debakel um
den neuen Berliner Flughafen. Baurechtsanwälte kennen die Problematik
und die Ursachen. Ob Elbphilharmonie, Stuttgart 21, Nürburgring oder
einst der Neubau des Plenarsaals des Bundestags in Bonn, der in 20
Jahren mehrfach umgeplant wurde – sie alle kamen und kommen die
Allgemeinheit zum Schluss erheblich teurer als zunächst veranschlagt.

„Die Ursachen dafür sind vielfältig und wurden in den vergangenen
Wochen in der Fachwelt ausgiebig diskutiert. Was immer wieder zu kurz
kommt, ist die ausreichende Planungszeit. Komplexe Bauvorhaben lassen
sich nicht baubegleitend planen“, konstatiert Heike Rath, Fachanwältin
für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des Geschäftsführenden
Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE
Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dass die Bedeutung der
Planung unterschätzt wird, zeigt sich auch daran, dass der
Auftraggeber gerade in diesem Bereich häufig sparen will. Dabei
bewahrheitet sich immer wieder: Wer billig plant, baut teuer.“ Keine
Lösung sei es, steigende Baukosten beim Planer wieder einzusparen,
dessen Honorare zu deckeln und Malusregelungen einzuführen. „Das ist
kurzsichtig“, gibt Baufachanwältin Rath zu bedenken. „Auftraggeber
sollten ihren Planern nicht misstrauen und mit Honorarabzug bei
Überschreitung der Baukosten drohen. Sie bekommen dadurch weniger, als
sie bekommen könnten, denn jeder klar denkende Architekt wird
Sicherheiten einbauen, damit der Malus gar nicht zum Tragen kommen
kann“.

Wie wichtig die ausreichenden Planungszeiten sind, zeigt der
Brandschutz. „Großprojekte sind immer Sonderbauten im Sinne der
Landesbauordnungen. Die jeweilige Bauaufsichtsbehörde kann damit die
Auflagen für den Brandschutz mehr oder weniger willkürlich festlegen.“
Brandschutz und Nutzerwünsche stehen sich dabei häufig zunächst
unversöhnlich gegenüber: Die Feuerwehr möchte am liebsten an jeder
Seite des Gebäudes ein Fluchttreppenhaus; der Bauherr möchte die
Flächen lieber gewinnbringend nutzen. Sicherheitsbelange und
wirtschaftliche Erwartungen des Auftraggebers zu synchronisieren,
verlangt Kreativität und Engagement der beteiligten Planer und eine
intensive Abstimmung mit den Behörden. Solange die Genehmigung nicht
erteilt ist, bleiben Unwägbarkeiten, die einen vorgezogenen Baubeginn
in Frage stellen, wenn dem Auftraggeber an Kostensicherheit gelegen
ist.

Das gilt gerade für den öffentlichen Auftraggeber, der
vergaberechtlich verpflichtet ist, eindeutig und erschöpfend
auszuschreiben. „Das geht aber nur mit abgeschlossenen und
abgestimmten Planungen“, weiß Rechtsanwältin Rath. „Wer Bauaufträge
erteilt, ohne dass die Bauaufgabe eindeutig definiert ist, muss
Nachtragsforderungen in erheblicher Höhe gleich mit einkalkulieren.“
Vermeiden lassen sich Fehlinvestitionen deshalb nur durch konsequente
Vorbereitung und klare Entscheidungen: Am Anfang steht die Definition
der Bauaufgabe, dann erst folgen Planung und schließlich Umsetzung.
„Zu jedem Bau gehört auch ein verantwortlicher Bauherr. Er muss
frühzeitig seinen Bedarf ermitteln und auch die Verantwortung für
diese Vorgabe übernehmen. Dazu gehört auch die klare Entscheidung, wie
er den Brandschutz umsetzen will. Architekten kann man hier nur raten
nicht mit mutmaßlichen Vorgaben vorzupreschen, sondern das Bauwerk mit
allen Auflagen zu planen und dann dem Bauherrn die Entscheidung zu
überlassen, für welche Art Brandschutz er sich entscheidet, mit den
damit verbundenen Risiken der Ablehnung durch die Behörde.“

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