Welche Sicherheitsmaßnahmen helfen
Allein 2013 verzeichnete die Statistik fast 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen erneuten Anstieg von 3,7 Prozent. Das ist der höchste Wert der vergangenen 15 Jahre. Der dabei entstandene Schaden liegt bei 480 Millionen Euro. Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO, gibt nützliche Sicherheitshinweise, wie Verbraucher die eigenen vier Wände vor Einbruchdiebstahl schützen können.
Warum steigen die Einbruchszahlen in Deutschland jährlich an? Und wodurch lassen sich Diebe abschrecken?
Immer mehr Haushalte sind heute mit hochwertiger Technik ausgestattet – das macht sie attraktiv für Einbrecher. Teure elektronische Geräte wie Tablet-Computer, Mobiltelefone und Digitalkameras sind handlich und damit im Wortsinn eine „leichte“ Beute mit hohem Wiederverkaufswert. Ebenso wie Schmuck und Bargeld, das in größeren Mengen besser nicht zuhause aufbewahrt werden sollte. Viele Menschen aber unterschätzen die Risiken – und sichern Wohnung oder Haus nur unzureichend. Dabei lässt sich das Einbruchsrisiko bereits mit einfachen technischen Sicherungsmaßnahmen reduzieren: Ungeachtet der hohen Einbruchszahlen scheiterten 2013 nämlich allein 40,2 Prozent aller Einbrüche an einbruchhemmenden Fenstern und Türen. Zu einem sicheren Türschloss gehören etwa ein hochwertiger Schließzylinder, ein einbruchhemmendes Einsteckschloss sowie ein von innen verschraubter Schutzbeschlag. Einbruchhemmende Fenster sollten mit einem geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlag und einem abschließbaren Fenstergriff ausgerüstet sein. Denn die Täter lassen in der Regel von ihrem Vorhaben ab, wenn der Einbruchsvorgang länger als fünf Minuten dauert: Sie wollen nicht riskieren, durch ihr Eindringen und den verursachten Lärm Aufmerksamkeit bei den Nachbarn zu erregen – und womöglich auf frischer Tat ertappt zu werden. Generell empfiehlt es sich daher, in Sicherheitstechnik zu investieren.
Was kann man darüber hinaus noch tun, um das Einbruchsrisiko zu senken?
Um sich vor Dieben zu schützen, können sogar schon ein paar einfache Verhaltensregeln helfen: Niemals Fenster oder Fenstertüren offen oder gekippt stehen lassen, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind! Besonders schlecht einsehbare und leicht erreichbare Fenster im Erdgeschoss oder Souterrain machen es Dieben sonst unnötig leicht. Ebenso Fenster, die über Balkone oder Anbauten direkt oder mit Kletterhilfen wie Mauervorsprüngen oder Gartenmöbel gut erreichbar sind. Den Außenbereich sollten Anwohner bei Dunkelheit möglichst gut ausleuchten – vor allem besonders gefährdete Bereiche wie Haustür, Seiten- und Hintereingänge. Dafür eignen sich Lampen mit Bewegungsmeldern. Und: Türen immer abschließen – auch wenn die Abwesenheit nur ein paar Minuten dauert. Ein einfaches Zuziehen reicht nicht aus! Während eines Urlaubs empfiehlt es sich, Anwesenheit vorzutäuschen: Ein freundlicher Nachbar oder einfach eine Zeitschaltuhr können Licht und Rollläden entsprechend der Tageszeit steuern. Zusätzliche Sicherheit bieten Alarmanlagen. Das alles hilft aber nur, wenn die Bewohner dem Einbrecher kein Hintertürchen öffnen, etwa indem sie Ersatzschlüssel in einem Außenversteck hinterlegen.
In welchen Fällen besteht im Rahmen der Hausratversicherung Versicherungsschutz?
Mit einer Hausratversicherung können Mieter und Eigentümer ihr Eigentum vor Verlust durch Einbruch schützen. Damit der Schaden in voller Höhe erstattet wird, muss allerdings eine ausreichende Versicherungssumme vereinbart sein. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte man also regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert der Haushaltsgegenstände entspricht. Im Falle eines Einbruchs übernimmt der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten für die gestohlenen Gegenstände. Außerdem erstattet er die Kosten für Reparaturmaßnahmen, etwa für aufgebrochene Türen oder Fenster. Um für den Ernstfall gut gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, wertvollen Hausrat wie Fernseher, Digitalkamera, Computer und Schmuck zu dokumentieren. Am besten mit Hilfe von Fotos und, falls vorhanden, Einkaufsbelegen. Wichtig: Die Hausratversicherung bietet nur Versicherungsschutz, wenn es sich um einen tatsächlichen Einbruchdiebstahl handelt. Das bedeutet, wenn Hausrat gestohlen wird, nachdem jemand unter Zuhilfenahme von Werkzeugen oder mit Hilfe von unberechtigt nachgemachten Schlüsseln in eine Wohnung eindringt. Hat ein Bewohner beim Verlassen des Hauses versehentlich die Balkon- oder Terrassentüre offen stehen lassen und den Dieben dadurch im wahrsten Sinne des Wortes Tür und Tor geöffnet, ist er im Schadensfall nicht durch die Versicherung geschützt!