Mieter und Vermieter müssen sich jetzt an ein neues Gesetz gewöhnen, das jedoch nicht nur eine TV-Sperre, sondern auch ein Internet-Aus bedeuten kann. Sofortiges Handeln ist jetzt für viele besonders wichtig.
Wenn TV und Internet weg sind
Das Ende des Nebenkostenprivilegs bringt eine bedeutende Veränderung für Verbraucher: Ab 1. Juli 2024 können sie selbst entscheiden, wie sie ihren TV-Empfang gestalten möchten, da Vermieter die Kosten für den TV-Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen dürfen. Diese neue Regelung erfordert jedoch, dass Haushalte aktiv werden, wenn sie weiterhin fernsehen möchten. Anbieter reagieren teilweise sehr strikt und sperren im Extremfall TV-Anschlüsse. Denn: Das Gesetz sorgt teilweise dafür, dass nicht nur eine TV-Sperre erwirkt wird, sondern auch ein Internet-Aus droht.
Für Nutzer, die auch Internet über Kabel beziehen, stellt sich die Frage, ob eine Sperrung des TV-Anschlusses auch Auswirkungen auf ihren Internetzugang hat. Die Antwort darauf ist nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich sind TV- und Internetanschluss getrennte Dienstleistungen, auch wenn beide über dasselbe Kabel übertragen werden.
Wer sich gegen Kabel-TV entscheidet, sollte bei großen Anbietern wie Vodafone dennoch keine Probleme mit dem Kabel-Internet haben. Der TV-Vertrag, der zuvor für das gesamte Haus galt, wird gekündigt, während der individuelle Internetvertrag bestehen bleibt. Damit können Kunden von Kabel-Internet den TV-Empfangsweg frei wählen, sei es über Streaming-Dienste, Zimmerantennen oder einen separaten TV-Vertrag beim Kabelanbieter.
Keine einfache Angelegenheit
Die Struktur der Kabelnetze ist jedoch komplex. Das TV-Kabelnetz umfasst mehrere Netzebenen, von denen erst ab Netzebene 3 die Verteilernetze für Haushalte relevant werden. Netzbetreiber wie Vodafone und Pyur operieren auf dieser Ebene, und hier sollte es grundsätzlich keine Schwierigkeiten bei der Trennung von TV- und Internetanschluss geben.
Schwierigkeiten können jedoch bei Anbietern auf Netzebene 4 auftreten, wie Rehnig Breitbandnetze, Medicom Dreieich oder Infocity Rostock. Diese kleineren Anbieter bestehen oft darauf, dass ein TV-Vertrag abgeschlossen werden muss, um auch Internet per Kabel nutzen zu können. Sie berufen sich auf sogenannte „Durchleitungsgebühren“ für die Nutzung der Medieninfrastruktur im Haus. Diese Praxis wird derzeit von den Verbraucherzentralen rechtlich geprüft.
Für betroffene Verbraucher kann diese Situation äußerst unangenehm sein. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit Nachbarn, Vermietern und dem Hausnetzbetreiber zu suchen, um den Sachverhalt zu klären. In einigen Fällen könnte es sein, den Vertrag mit dem Hausnetzbetreiber zu kündigen und TV- und Internetangebote zu entkoppeln. Wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen, bleibt vorerst nur die Möglichkeit, einen TV-Vertrag abzuschließen und auf künftige gerichtliche Entscheidungen zu warten. Dies ist zwar eine unerfreuliche Zwischenlösung, könnte aber notwendig sein, bis Klarheit über die rechtliche Zulässigkeit der Praktiken geschaffen ist.
Insgesamt eröffnet das Ende des Nebenkostenprivilegs den Verbrauchern mehr Freiheit bei der Wahl ihres TV-Empfangs, bringt aber auch Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich, die es zu bewältigen gilt. Denn sonst droht durch das bald einsetzende Gesetz eine TV-Sperre und das Internet-Aus.