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Professionelle Sicherheit in der Werkstatt

Den Holztisch selbst bauen? Das Auto in Eigenregie reparieren? Vorsicht – denn etliche Gefahrenquellen lauern in der Werkstatt. Bei 1000 Vollarbeitern liegt die Quote mit 24,2 meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Jahr 2018 höher als im Vorjahr, das besagt der Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Sicherheit und Gesundheit (Berichtsjahr 2018, Veröffentlichungsjahr 2020).

In den eigenen vier Wänden verzeichnet das Robert-Koch-Institut 2,8 Millionen Unfälle pro Jahr. Im eigenen Heim sind Sie selbst für Ihre Sicherheit zuständig, in Unternehmen der Arbeitnehmer: Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift schreiben klare Warnungen, Sicherheitsvorschriften oder Betriebsanweisungen für Mitarbeiter vor. Doch im Hobby- und Heimwerkerbereich werden die Sicherheitsvorkehrungen oft schleifen gelassen. Mit diesen Tipps können Unfälle vermieden werden. Was in Betriebswerkstätten außerdem zu beachten ist, lesen Sie ebenfalls in diesem Beitrag.
 Sicherheit in der Werkstatt: Was hilft?
Ein Zusammenstoß mit Gegenständen oder eine Verletzung mit scharfen Gegenständen, das sind physikalisch gesehen die häufigsten Verletzungsursachen in der Werkstatt. Aber auch im Umgang mit Gefahrenstoffen herrscht Risikopotenzial: Gesundheitsgefährdende Gase entstehen beim Schweißen, im Umgang mit Lacken oder Farben können Atemwege oder das zentrale Nervensystem geschädigt werden. Augenreizungen, Müdigkeit oder eine narkotische Wirkung sind die Folge. Lösemittel wiederum entfetten die Haut und begünstigen die Entstehung von Hautkrankheiten.

  • Schutzkleidung & Arbeitsschuhe in der Werkstatt: Für ein sicheres Hantieren an der Handkreissäge oder für gefahrloses Arbeiten ist es gesundheitsfördernd, Schutzkleidung zu tragen. Schutzbrillen oder Gehörschutz sind je nach Lautstärke und Tätigkeit angebracht, auch Handschuhe, wenn mit Gefahrenstoffen wie Chemikalien oder Farben umgegangen wird.
  • Sicherer Umgang mit Gefahrenstoffen: Gesichtsschutz oder eine flüssigkeitsdichte Schutzbrille, säurefeste Schutzhandschuhe, eine Gummischürze oder Gummistiefel sind beim Umgang mit Säuren oder Laugen Pflicht. Für die Restaurierung des alten Möbelstücks werden Farben genutzt? Farben und Lacke erfordern ggf. Atemschutzgeräte mit Gasfiltern, um eine Schädigung der Nervenwege und Atemwege zu verhindern. Beim Umgang mit Dieselkraftstoff in der Garage ist der Kontakt mit der Haut zu vermeiden, Feuerlöscher sind bereitzustellen – und auch beim Schweißen ist stets für eine Schutzbrille und eine gute Absaugung zu achten. Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen, die gekennzeichnet sind, sollten Sie selbst, bzw. der Arbeitgeber, das Ausmaß der Gefährdungen feststellen. Alle Gefahrstoffe sind über die technischen Regeln der DGUV zu ermitteln, Alternativen und Ersatzprodukte zu überprüfen. Als technische Maßnahmen könnten auch Absaugungen oder Lüftungen installiert werden, zusätzlich sollten Sie eine persönliche Schutzausrüstung tragen.
  • Werkstatteinrichtung: Ungesicherte Kabel, ein Druckluftschlauch, die Werkzeuggrube: Stolpern und Stürzen sind die häufigsten Gründe für Arbeitsunfälle. Organisieren sie Ihre Werkstatteinrichtung gründlich. Das Verstauen des Materials in Schränken, ein penibler Umgang mit Material und Technik, eine gut organisierte Werkstatt in Sachen Ablauf sowie eine saubere Schutzausrüstung helfen, Unfälle zu vermeiden. Werkzeug, wie Sägen oder Bohrer, sollte zudem häufig gewartet werden, Verschleißteile wie Sicherungshaken, Abrollsicherungen oder Gummipuffer regelmäßig ausgetauscht werden.

DGUV Arbeitsschutzdokumente für Werkstatt, Tischlerei oder KFZ-Werkstatt
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen Vorschriften für die Unfallverhütung – sogenannte DGUV-Vorschriften. Damit kommen sie ihrem Auftrag nach §14 Sozialgesetzbuch VII nach. Die Vorschriften benennen einerseits Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit, aber auch Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Diese sind branchen- und verfahrensspezifisch und zudem rechtsverbindlich. Der Unfallversicherungsträger erlässt für jeden Bereich relevante Vorschriften, im Bereich Holz und Metall sind das beispielsweise 14. Allen gemein sind die Grundsätze der Prävention und ein Handlungsleitfaden für Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Vorschrift 1 der DGUV regelt zudem die Zahl der Ersthelfer: Bei bis zu 20 Versicherten sollte jeweils 1 Ersthelfer bei einem Unfall verfügbar sein, ab 20 Versicherten je nach Branche prozentual mehr Ersthelfer. In Produktions- und Handwerksbetrieben liegt die Zahl der Ersthelfer bei 10 Prozent der Versicherten.Präventiver Arbeitsschutz: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen ist verpflichtet entweder Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ein alternatives Modell ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls denkbar. Ärzte und Fachkräfte für Betriebssicherheiten sollen – so sieht es die DGUV vor – eine möglichst enge Zusammenarbeit pflegen. Das schließt gemeinsame Betriebsbegehungen ein, aber auch den regelmäßigen Austausch von Erfahrungen sowie gemeinsame Projekte, um die Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen und auf die Betriebsabläufe abzustimmen.Arbeitsstättenregelung und technische Regeln
Wie stelle ich mein Unternehmen rechtlich auf, dass im Brandfall alle Mitarbeiter sicher sind? In der sogenannten Arbeitsstättenregelung der DGUV sind diese Fragen geregelt: Je nach Betrieb sind Schutzkennzeichnungen in den Unternehmen auf Fußböden, Fluchtwege und Notausgänge sowie Maßnahmen für Brände zu gewährleisten. Auch Regeln für eine entsprechende Beleuchtung und Raumtemperatur, für Lüftung, Erste-Hilfe-Räume und Pausen- oder Bereitschaftsräume sind darin festgesetzt. Sind die Mitarbeiter konstant Lärm oder Vibration ausgesetzt? Eine spezielle Arbeitsschutzverordnung im Bereich technische Regeln hilft Arbeitgebern bei der Bewertung und Ermittlung von Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter. Konkrete Empfehlungen zur Sicherung von Treppen, zur Kennzeichnung von Flutwegen und weitere technische Regeln für Arbeitsstätten können Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin nachlesen.

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