StartNewsAchtung Second-Hand-Falle: Amt schaut genau hin

Achtung Second-Hand-Falle: Amt schaut genau hin

So mancher verkauft nicht mehr benötigte Dinge oder Kleidung im Internet. Doch es gibt eine Second-Hand-Falle, in die man besser nicht tappt.

Aufgepasst beim Secondhand-Verkauf: Was Bürgergeld-Empfänger wissen sollten

Secondhand-Verkäufe über Plattformen wie Vinted, Ebay Kleinanzeigen oder auf Flohmärkten erfreuen sich großer Beliebtheit. Nicht nur, um ungenutzte Dinge loszuwerden, sondern auch, um etwas Geld dazu zu verdienen. Doch seit Inkrafttreten des Plattform-Steuer-Transparenz-Gesetzes (PStTG) am 1. Januar 2023 sollten vor allem Bürgergeld-Empfänger vorsichtig sein. Ihnen droht eine Second-Hand-Falle. Das Gesetz ermöglicht es den Behörden, die Verkaufsdaten von Online-Plattformen wie Ebay und anderen einzusehen, was Auswirkungen auf die Sozialleistungen haben kann.

Die Gefahr des gewerblichen Handels

Für Bürgergeld-Empfänger ist es entscheidend zu wissen, dass der Verkauf von gebrauchten Gegenständen als gewerbsmäßiger Handel eingestuft werden kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies betrifft vor allem die Häufigkeit und den Gesamterlös der Verkäufe. Gemäß dem PStTG müssen Plattformbetreiber wie Ebay dem Bundeszentralamt für Steuern alle relevanten Verkaufsdaten melden. Diese Informationen können dann auch an die Jobcenter weitergegeben werden.

Konsequenzen für Bürgergeld-Empfänger

Wenn das Jobcenter feststellt, dass ein Bürgergeld-Empfänger durch den Verkauf von Waren einen Gewinn erzielt, kann dies dazu führen, dass die erhaltene Sozialhilfe zurückgefordert wird. Darüber hinaus ist auch eine Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrugs möglich. Dies kann für Betroffene nicht nur finanziell belastend sein, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist erlaubt?

Privater Verkauf muss nicht gemeldet werden, solange es sich um weniger als 30 Veräußerungsgeschäfte pro Jahr handelt und der Gesamterlös unter 2.000 Euro liegt. Um möglichen Ärger zu vermeiden, sollten Verkäufer jedoch eine ordentliche Buchführung führen. Dazu gehört die Dokumentation von Verkaufsdatum, Ein- und Verkaufspreis sowie etwaige Kosten und Gewinne. Diese Unterlagen können im Falle einer Überprüfung durch das Jobcenter als Nachweis dienen, dass es sich um private Verkäufe handelt.

Der private Verkauf von Gebrauchtwaren ist eine praktische Möglichkeit, Platz zu schaffen und nebenbei etwas Geld zu verdienen. Bürgergeld-Empfänger sollten jedoch die Grenzen zwischen privatem Verkauf und gewerblichem Handel genau kennen. Sonst tappen sie in eine Second-Hand-Falle und im Zweifelsfall rechtzeitig Beratung beim Jobcenter oder bei einer rechtlichen Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Eine klare Buchführung und Dokumentation der Verkäufe sind dabei empfehlenswert, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein und mögliche Konflikte zu vermeiden.

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