Autofahrer wissen oftmals nicht, wie sie eine Vignette richtig anbringen, sodass nicht selten ein Bußgeld droht.
Autofahrer können nun teure Fehler vermeiden
Viele Autofahrer wissen nicht, dass das Anbringen der Vignette falsch ist und ihnen ein Bußgeld droht. Einen solch teuren Fehler können Autofahrer jedoch vermeiden. Besonders in den Ferien in der Hauptreisezeit fahren viele Menschen in den Urlaub. Wer mit dem eigenen Pkw reist, sollte dabei die Verkehrsregeln kennen und wissen, welche Regelungen im Ausland gelten.
In vielen Ländern ist das Anbringen einer Vignette Pflicht. Dies gilt auf den meisten Schnellstraßen und Autobahnen. Wichtig dabei ist, diese korrekt an das eigene Fahrzeug anzubringen. Wer seine Vignette falsch anbringt, dem droht ein hohes Bußgeld.
Autofahrer bringen Vignette falsch an und bekommen Bußgeld
Die Regelungen für das Anbringen einer Vignette sind unterschiedlich und in vielen Ländern streng. Österreich gehört zu den Ländern, die ziemlich genau hinschauen und kein Verständnis für Verstöße haben. Besonders in diesem Land ist es wichtig, auf die richtige Anbringung zu achten.
Wer als Autofahrer die Vignette in Österreich korrekt anbringt, vermeidet ein Bußgeld. Gerade bei einer Autobahnvignette ist es wichtig, den Aufkleber an die vorgegebene Stelle auf der Windschutzscheibe sichtbar zu befestigen.
Die korrekte Anbringung der Vignette
Die Vignette kann ruhig oben, unten, rechts oder mittig auf der linken Seite kleben. Fakt ist, dass eine Vignette, egal welcher Art, immer auf die Windschutzscheibe gehört, sodass sie gut sichtbar ist. Um nochmals auf das Reisen in Österreich zurückzukommen. Dort ist es besonders wichtig, dass das Pickerl unbeschädigt und gut sichtbar ist. Außerdem darf die Vignette nicht hinter einem Tönungsstreifen kleben.
Wer gegen die Mautpflicht verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Ohne eine gültige Vignette erfolgt ein Bußgeld von 120 Euro. Wer eine geklebte Vignette entfernt und auf ein anderes Fahrzeug klebt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld von etwa 240 Euro rechnen. Wer sich weigert, die Strafen zu zahlen, muss mit einem Bußgeldverfahren zwischen 300 und 3000 Euro rechnen.