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Balkonkraftwerke: Neue Regelungen für Installation und Betrieb

Für viele bedeuten es: Aufatmen. Die Bundesregierung gibt für Balkonkraftwerke neue Regelungen bekannt, die maßgeblich die Installation und den Betrieb deutlich erleichtern.

Solarpaket I: Neuerungen für Balkonkraftwerke

Wirklich lang erwartete Erleichterungen kommen endlich. Das sind die guten Nachrichten für all jene, die Balkonkraftwerke betreiben oder betreiben möchten. Denn für Balkonkraftwerke gelten bald neue Regelungen, die die Installation und den Betrieb betreffen.

Endlich ist es soweit: Der Bundesrat hat grünes Licht für das lang ersehnte Solarpaket I gegeben, das bedeutende Vereinfachungen für Balkonkraftwerke mit sich bringt. Diese Entscheidung kommt passend zum sommerlichen Wetter und dürfte viele Solar-Enthusiasten erfreuen.

Neue Regelungen im Überblick

Das Solarpaket I bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, die das Aufstellen und Nutzen von Balkonkraftwerken erleichtern sollen. So können Bürger in Zukunft auf weniger bürokratische Hürden hoffen. Hier sind die vier wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Vereinfachte Meldepflichten: Die lästige Doppelbelastung aus Eintragung im Marktstammdatenregister und Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Ab dem 1. April wurde die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber abgeschafft. Die Eintragung im Marktstammdatenregister wurde ebenfalls vereinfacht.
  2. Erhöhte Leistungsgrenzen: Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere können nun einfacher angemeldet werden. Zuvor war das Anmeldeverfahren recht umständlich und langwierig.
  3. Flexibilität bei Stromzählern: Vorübergehend werden auch rückwärts drehende Stromzähler akzeptiert, und es besteht keine Verpflichtung zum Einbau digitaler Stromzähler. In vielen Nachbarländern ist dies bereits gängige Praxis.
  4. Standardisierung mit Schukostecker: Zukünftig sollen Balkonkraftwerke mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet sein, was die Installation erheblich vereinfacht. Die Normierung dieser Anforderung steht jedoch noch aus.

Schnell umsetzen lohnt sich

Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, treten die neuen Regelungen in Kraft. Für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein Balkonkraftwerk zu installieren, lohnt es sich daher, noch ein paar Tage zu warten, um von den erleichterten Bedingungen zu profitieren.

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