StartNewsBNB-Vermietung macht Ärger: Erste Gemeinde prüft Verbot

BNB-Vermietung macht Ärger: Erste Gemeinde prüft Verbot

Für die BNB-Vermietung soll es nun zu einem Verbot kommen. Die Gemeinde prüft derzeit die Zweckentfremdung von Wohnräumen und beruft eine Satzung ein.

Einberufene Satzung soll BNB-Verbot prüfen

Michael Langheinrich beschwerte sich bei einer Bürgerversammlung im Jahr 2023 im Namen vieler Mitbewohner der Wohnanlage im Heimstettener Moosweg darüber, dass einige Wohnungen über das bekannte Portal Airbnb buchbar sind. Es soll zu erheblichen Konsequenzen. Die Satzung prüft, für die BNB-Vermietung ein Verbot auszusprechen.

Etwa zehn Mieter saßen mit in dem Saal, in dem es ausführliche Diskussionen zu einem solchen Verbot gab. Es soll regelmäßig zu einer Vermietung einer 2-Zimmer-Wohnung kommen. Bauarbeiter, Handwerker, Familien mit Kindern oder sogar Kurzurlauber sollen gegen einen bestimmten Betrag dort hausen dürfen. Die Kritik ist eindeutig: Ständig sind neue Menschen in der Wohnung, die Zugang zu allen Gebäudeteilen haben.

BNB-Vermietung steht kurz vor einem Verbot

Die Mieter sprechen große Kritik aus. Nicht nur der Zugang zu allen Gebäudeteilen und Schließanlagen ist störend. Auch Aus- und Einzüge zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr stehen in der Kritik. Hinzu kommt der viele Müll und Dreck, der dauerhaft durch die neuen Mieter entsteht. Alle sind sich einig, dass es sich nicht um ein Hotel handelt, sondern um einen Wohnkomplex.

Die Bewohner des Hauses haben nun den Gemeinderat eingeschaltet und einen Antrag auf Verbot gestellt. Zusätzlich haben sie den Hinweis dazu, dass schon viele Wohnanlagen für die BNB-Vermietung ein Verbot ausgesprochen wurden. Ein weiterer Grund ist die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und die große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum.

Angespannte Wohnungsmarktlage besonders kritisch

Die Gemeinde selbst kann kein direktes Verbot gegen die Vermietung aussprechen. Sie selbst habe nicht das Personal, um diese Form von Kontrollen durchzuführen. Spricht die Gemeinde eine solche Satzung aus, gilt dies genauso für andere gewerbliche Betriebe oder Privatwohnungen.

Niemand möchte den angespannten Wohnungsmarkt treffen. Trotz der großen Wohnungsknappheit soll es möglich sein, an Touristen zu vermieten. Grundsätzlich verstoßen die Vermieter von Airbnb gegen Vorschriften, die durch das Landratsamt zu prüfen sind.

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