StartNewsBußgeldfalle Ferien: Hunderten Familien droht 1000-Euro-Strafe

Bußgeldfalle Ferien: Hunderten Familien droht 1000-Euro-Strafe

Wer gegen die Regeln verstößt, dem drohen entsprechende Sanktionen. Hunderten Familien könnte jetzt eine saftige 1000-Euro-Strafe blühen.

Klarer Regelverstoß kurz vor dem Urlaub: Familien drohen hohe Bußgelder

Die Sommerferien in den einzelnen Bundesländern starten, während andere bereits in vollem Gange sind. Die Familien genießen die Auszeit in ihren Urlaubsorten. Doch Vorsicht: Wer eigenmächtig die Ferien verlängert, riskiert empfindliche Strafen. So müssen Familien mit einer 1000-Euro-Strafe rechnen, wenn sie sich nicht an die festgeschriebenen Ferienzeiten halten.

In NRW drohen hunderten Familien hohe Bußgelder, wenn sie eigenmächtig die Ferien verlängern. Im vergangenen Jahr wurden rund 2.000 Verfahren wegen unerlaubter Ferienverlängerungen eingeleitet. Diese Zahl ergibt sich aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA) bei den fünf Bezirksregierungen in Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Münster und Detmold, berichten Medien. Auch in diesem Jahr soll es bereits viele Fälle gegeben haben, welche die Schulen meldeten.

1000-Euro-Strafe besser nicht riskieren

Der Bußgeldrahmen für unentschuldigtes Fehlen reicht von 300 bis 1.000 Euro. Dies betrifft nicht nur die Verlängerung der Ferien, was oftmals wegen günstigerer Flüge geschieht, sondern auch andere Gründe des Schwänzens. Besonders streng werden selbst genehmigte Sonderurlaube und Wiederholungsfälle behandelt.

Zahlen und Fakten aus den Bezirksregierungen

Bezirksregierung Münster:
Im laufenden Jahr gab es bislang 1.098 Fälle von unentschuldigtem Fehlen, davon 114 im Zusammenhang mit Ferien. Im Vorjahr gab es 1618 Bußgeldverfahren, wovon 206 auf Ferienverlängerungen zurückzuführen waren, heißt es in Berichten.

Bezirksregierung Köln:
Für dieses Jahr wurden bereits 428 Bußgeldverfahren eingeleitet. Im gesamten Vorjahr waren es 627, wobei die Gründe wie Ferienverlängerung nicht separat erfasst werden, so Medien dazu.

Bezirksregierung Düsseldorf:
Im vergangenen Jahr gab es 3242 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht, davon 410 im Zusammenhang mit Ferien. Ein Jahr zuvor waren es 189 Ferienverlängerungen von insgesamt 1.855 Schulpflichtverletzungen, heißt es in den veröffentlichten Berichten.

Bezirksregierung Arnsberg:
Für 2023 wurden insgesamt 1.626 Bußgeldbescheide wegen unentschuldigten Fehlens erlassen, davon 269 im Zusammenhang mit Ferien, erklären Medien.

Bezirksregierung Detmold:
In diesem Jahr verhängte man 850 Bußgeldanordnungen wegen Schulpflichtverletzungen, im Vorjahr verhängten die Behörden 823, berichten Magazine.

Diese Zahlen beziehen sich größtenteils auf weiterführende Schulen. Die Verfahren für Grund- und Hauptschulen sowie einen Großteil der Förderschulen führen die Schulämter der Kommunen.

Rechtslage und Konsequenzen bei Schul-Schwänzen

Ein Erlass des Schulministeriums zur Teilnahme am Unterricht besagt: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen“.

Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf betonte: „Wenn die Ferien unerlaubt verlängert werden und Schülerinnen und Schüler unentschuldigt den Unterricht oder sonstige verbindliche Schulveranstaltungen versäumen, muss jeder sorgeberechtigte Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind mit einem Bußgeld rechnen.“ Zusätzlich ist es möglich, gegen Schüler ab 14 Jahren weitere Bußgelder zu verhängen. Beispielsweise, wenn Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren.

Familien sollten sich daher gut überlegen, ob sie die Ferien eigenmächtig verlängern – das Risiko von hohen Bußgeldern ist erheblich. Wer riskiert schon freiwillig eine 1000-Euro-Strafe?

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