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Camper aufgepasst: Wohnmobile erhalten neue Vorschriften

In Kürze treten für Wohnmobile neue Vorschriften in Kraft. Diese sollen vor allem für mehr Sicherheit sorgen.

Neue Sicherheitsvorschriften für Campingfahrzeuge: Was Besitzer wissen müssen

Eine bedeutende Änderung steht allen Besitzern von Wohnmobilen und Wohnwagen bevor. Ab dem 19. Juni 2025 müssen Flüssiggasanlagen in diesen Fahrzeugen alle zwei Jahre überprüft werden. Diese neue Regelung, die im §60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt ist, zielt darauf ab, das Risiko von Gasunfällen zu minimieren und die Sicherheit beim Camping zu erhöhen. Für alle Wohnmobile gelten dann die neuen Vorschriften.

In den letzten Jahren herrschte viel Verwirrung darüber, wie Flüssiggasanlagen korrekt geprüft werden müssen. 2020 wurde die Prüfung dieser Anlagen im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt, und im April 2022 wurde die Prüfpflicht für Anlagen in Wohnmobilen vollständig aus der HU-Richtlinie gestrichen. Diese Unklarheiten gehören nun der Vergangenheit an, da die neue Regelung klare und verbindliche Vorgaben schafft.

ADAC sieht die Neuerung positiv

Martin Zöllner, Camping-Experte beim ADAC, begrüßt diese Neuerung: „Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft.“ Er betont, dass die regelmäßige Prüfung der Gasanlagen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch maßgeblich zur Sicherheit der Urlauber beiträgt. Die neuen Vorschriften besagen, dass Flüssiggasanlagen unabhängig von der Hauptuntersuchung alle zwei Jahre zur Überprüfung müssen. Diese Prüfungen führen nur anerkannte Sachkundigen durch. Diese stellen renommierte Prüfanstalten und Automobilclubs. Sachverständige des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) sind hierfür zertifiziert. Die Kosten für eine solche Prüfung liegen zwischen 40 und 80 Euro, und die Dauer beträgt etwa 20 bis 45 Minuten.

Vorsicht vor Missachtung der neuen Wohnmobil Vorschriften

Besonders wichtig ist die Erstuntersuchung vor der Inbetriebnahme, nach einer Wiederinbetriebnahme und nach jeglichen Änderungen an der Anlage. Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die bisher noch keine Gasprüfung haben, müssen diese bis zum Stichtag 19. Juni 2025 nachholen, um den neuen Vorschriften zu entsprechen.

Die Missachtung dieser Prüfpflicht kann erhebliche Konsequenzen haben. Je nach Fristüberschreitung drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro. Der ADAC rät daher dringend, die vorgeschriebenen Prüfintervalle einzuhalten und die Flüssiggasanlagen rechtzeitig und fachgerecht überprüfen zu lassen. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem der eigenen Sicherheit und der der Mitreisenden.

Mit der neuen Regelung geht man einen bedeutenden Schritt in Richtung mehr Sicherheit im Campingbereich. Regelmäßige Prüfungen tragen dazu bei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Für Campingfreunde bedeutet dies mehr Sicherheit und sorgenfreie Urlaubsreisen. Wer frühzeitig plant und seine Flüssiggasanlage rechtzeitig überprüfen lässt, kann sich auf entspannte und sichere Campingabenteuer freuen.

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