StartNewsDöner Kebab vor Veränderung: Imbiss vor dem Aus?

Döner Kebab vor Veränderung: Imbiss vor dem Aus?

Der Döner Kebab, ein beliebtes Fast-Food-Gericht, könnte vor einer großen Veränderung stehen. Dies geschieht, wenn die EU-Kommission einem Antrag der International Doner Federation (UDOFED) aus der Türkei zustimmt.

Der Döner, wie wir ihn kennen, steht vor einer großen Veränderung

Die UDOFED möchte den Döner Kebab als „traditionelle Spezialität“ schützen lassen, ähnlich wie den Serrano-Schinken oder den Mozzarella. Damit könnte der Döner Kebab, wie wir ihn kennen vor einer massiven Veränderung stehen. Huriye Özener, die Vorsitzende der International Doner Federation, erklärt, dass sie eine Registrierung des traditionellen Döners angestrebt haben, einschließlich der zu verwendenden Fleischsorten, der Mariniermethoden und der Garzeiten.
Was soll sich ändern?

Die UDOFED hat konkrete Vorgaben für den traditionellen Döner Kebab gemacht:

Fleischsorten: Künftig soll ausschließlich das Fleisch von Lämmern oder von mindestens 16 Monate alten Rindern für den Dönerspieß zum Einsatz kommen.

Schneidetechnik: Das Fleisch soll nur noch von oben nach unten geschnitten werden, und die Streifen dürfen nur zwei bis maximal fünf Millimeter dick sein. Hierfür ist ein spezielles, 55 Zentimeter langes Dönermesser vorgeschrieben.

Grilltechnik: Der Abstand zwischen Grillspieß sowie der Hitzequelle sowie die genaue Grilldauer sind festgelegt.

Marinade: Nur ausgewählte Gewürze dürfen in die Marinade kommen, und die Einlegezeit des Fleisches ist ebenfalls genau definiert.

Folgen für den Markt und den Döner in Deutschland

Sollte die EU-Kommission dem Antrag zustimmen, wird der Döner Kebab einen geschützten Status erhalten, vergleichbar mit anderen europäischen Spezialitäten. Diese Änderungen könnten bedeuten, dass Döner mit Hähnchen- oder Kalbfleisch oder in der vegetarischen Variante nicht mehr unter dem Namen „Döner Kebab“ in den Verkauf dürfen. Diese müssten dann unter einem anderen Namen angeboten werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA steht dem Antrag kritisch gegenüber. Sie warnen vor Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten, die durch neue Bezeichnungen für Döner-Gerichte entstehen könnten. Der Verband betont, dass es bei dem Antrag nicht um Qualitätsstandards gehe, sondern darum, was in Deutschland als Döner zu verstehen sei.

Der aktuelle Status des Döner Kebab in Deutschland

Bereits jetzt gibt es strenge Vorgaben in Deutschland für Döner Kebab. Das Gericht besteht aus dünnen Fleischscheiben aus Rind- und/oder Schaffleisch, die auf einem Drehspieß aufgesteckt sind. Ein Hackfleischanteil von maximal 60 Prozent ist erlaubt. Hühner- oder Putenfleisch darf zum Einsatz kommen, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist. Produkte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, müssen als „vom Drehspieß“ bezeichnet werden.

Gegen den Antrag der UDOFED kann bis Ende Juli Einspruch eingelegt werden. Bereits 2017 hatte das EU-Parlament über den Einsatz von Phosphat im Döner entschieden. Dieser Zusatzstoff ist zwar gesundheitlich umstritten, sorgt aber dafür, dass das Fleisch zart und saftig bleibt. Ob sich der Döner Kebab, wie wir ihn kennen, grundlegend ändern wird, hängt nun von der Entscheidung der EU-Kommission ab.

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