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Erbfolge in Deutschland: Was passiert ohne Testament?

Wie so vieles, ist auch die Erbfolge in Deutschland gesetzlich geregelt, selbst wenn es kein Testament gibt.

Wer bekommt was vom Erbe?

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) detailliert, wie der Nachlass eines Verstorbenen verteilt wird, wenn dieser kein Testament hinterlassen hat. Dieses Szenario tritt häufig ein, und es wirft viele Fragen auf: Wer erbt was? Welche rechtlichen Regelungen müssen beachtet werden? Und welche Optionen stehen den Hinterbliebenen zur Verfügung?
Was besagt die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Verstorbene keine abweichenden Regelungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen hat. Dies bedeutet, dass die Verteilung des Nachlasses nach einem festgelegten System von Verwandtschaftsgraden erfolgt. Zuerst erben die nächsten Verwandten, beginnend mit den Kindern und dem Ehepartner des Erblassers.

Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, treten Eltern, Geschwister und weitere Verwandte in den Erbfall ein, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht.
Die Reihenfolge der Erben bei gesetzlicher Erbfolge ist klar strukturiert:

Erste Ordnung: Hierzu zählen die Kinder des Verstorbenen sowie deren Abkömmlinge (Enkelkinder), falls die Kinder bereits verstorben sind.

Zweite Ordnung: Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Erblassers und deren Kinder (Geschwister des Verstorbenen).

Dritte Ordnung: Zu dieser Gruppe gehören die Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen).

Vierte Ordnung: Hierbei handelt es sich um die Urgroßeltern und deren Nachkommen.

Falls keine Verwandten aus diesen Ordnungen existieren oder die Erben aufgrund spezieller Umstände (z.B. Ablehnung der Erbschaft) nicht in Betracht kommen, geht das Erbe an den Staat über.

Der Ehepartner und sein Erbanspruch

Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen hat ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht. Dieses richtet sich nach dem jeweiligen Güterstand der Ehe oder Lebenspartnerschaft:

Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Der überlebende Partner erbt neben den gesetzlichen Erben (z.B. Kindern) die Hälfte des Zugewinns.

Güterstand der Gütergemeinschaft: Der überlebende Partner erbt die Hälfte des gesamten Nachlasses.

Gütertrennung: Hier erbt der Ehepartner wie ein Kind, also einen Teil des Nachlasses entsprechend der gesetzlichen Erbquote.

Besondere Situationen und individuelle Gestaltung

Die gesetzliche Erbfolge bietet eine klare Struktur in Deutschland auch ohne Testament. Sie kann jedoch in bestimmten Fällen zu komplexen Situationen führen, insbesondere wenn mehrere Erben unterschiedlicher Ordnungen Ansprüche geltend machen. Dies kann zu einer Aufteilung des Nachlasses entsprechend dem Bruchteilsprinzip führen, wenn beispielsweise Kinder des Verstorbenen bereits verstorben sind und ihre Kinder (Enkel des Erblassers) erben.

Obwohl die gesetzliche Erbfolge eine klare Regelung bietet, ist es oft ratsam, ein Testament zu verfassen, um die eigenen Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der Nachlassverteilung präzise festzulegen. Dies gibt nicht nur Sicherheit über die zukünftige Verteilung des Vermögens, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Vorteile bieten. Die Entscheidung, kein Testament zu hinterlassen, kann unter Umständen zu unerwünschten Folgen führen, wie etwa einer unerwarteten Verteilung des Erbes gemäß gesetzlicher Vorgaben.

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